Köln US-Drohnenopfer unterliegen vor deutschem Gericht

Köln · Deutschland ist nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mitverantwortlich für US-Drohnenangriffe, die möglicherweise über die US-Basis Ramstein koordiniert wurden. Das Gericht wies gestern die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Unterstützt von Menschenrechtsorganisationen, hatten die Kläger von der Bundesregierung verlangt, die Nutzung der US-Basis in Ramstein für solche Angriffe zu untersagen (Az.: 3 K 5625/14).

Die Kläger gehören zu einer Familie aus der Region Hadramaut im Osten des Jemen. Bei dem Beschuss mit US-Raketen am 29. August 2012 wurden ihren Angaben zufolge ein Onkel und ein Schwager getötet. Nach ihrer Ansicht dient eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein dafür, die Daten für die Drohnenangriffe im Jemen und in anderen Ländern zu übermitteln. Der Rechtsanwalt der nicht zur Verhandlung erschienenen Kläger betonte in der Anhörung, die Airbase in Ramstein sei "ein notwendiges Glied in der Kette". Daraus ergebe sich eine Schutzpflicht der Bundesrepublik auch für Ausländer. Vor Gericht wollten die Kläger erreichen, dass die Bundesregierung derartige Angriffe über deutschem Territorium nicht mehr zulässt.

Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung sahen dagegen keine Schutzpflicht Deutschlands in der betreffenden Situation. "Die Drohnenangriffe im Jemen sind in keiner Weise der deutschen Staatsgewalt zuzurechnen", erklärte einer der Bevollmächtigten. Deutschland wirke an diesen Einsätzen nicht mit und habe kein näheres Wissen darüber. Die US-Regierung habe außerdem zugesagt, dass vom Luftwaffenstützpunkt in Ramstein keine Drohnen gesteuert wurden.

(RP)
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