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Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschafen: Vater und Mutter kann immer nur einer sein

zuletzt aktualisiert: 19.06.2001 - 14:49

München (rpo). Schlagersänger Patrick Lindner und sein Lebensgefährte Michael Link sind wohl das bekannteste deutsche homosexuelle Paar mit einem Kind. Rund 1,5 Millionen Kinder leben in Deutschland in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, in den USA sind es sogar rund zehn Millionen.

Doch nach dem deutschen Gesetz haben diese Kinder nur einen Vater oder eine Mutter. Daran wird sich auch mit dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz nichts ändern, egal ob das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe am 1. August in Kraft tritt oder nicht. Zwar muss das Bundesverfassungsgericht im Juli noch über den Eilantrag Bayerns über eine Aufschiebung des Gesetzes verhandeln. Doch Homopaaren werden auf keinen Fall einem traditionellen Elternpaar gleichgestellt - egal wie Karlsruhe entscheidet.

"Das Kind ist immer nur das Kind eines Partners", erklärt Thomas Weber vom Bundesjustizministerium. Eine Adoption ist nur einem allein Erziehenden oder einem Ehepaar erlaubt. Laut Justizministerium stehen mit dem neuen Gesetz auch "Schwule und Lesben mit ihren eigenen oder angenommenen Kindern unter dem besonderen Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes."

Doch im Fall einer Trennung, hat der Partner des Vaters oder der Mutter keinerlei Rechte gegenüber dem Kind. Das Sorgerecht bleibt voll und ganz bei Mutter oder Vater. Das neue Gesetz sichert dem Lebenspartner nur während der gemeinsamen Erziehung zusätzliche Rechte zu, so können die Partner zum Beispiel Entschuldigungen für die Schule schreiben.

Für den Grünen-Politiker Volker Beck, einer der Initiatoren und Hauptverfechter des Homo-Gesetzes, ist das Partnerschaftsgesetz daher nur ein vorläufiger Erfolg: "Wir hätten uns eine gemeinsame Adoption gewünscht." Aber dies sei nicht durchsetzbar gewesen.

Die Widerstände sind in Deutschland zu groß. So sagt auch die frühere CDU-Politikerin Hanna-Renate Laurien vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK): "Das menschliche Familienideal ist, dass ein Kind mit Vater und Mutter aufwächst." Die Erziehung durch ein lesbisches Paar könne sie sich zwar vorstellen. Doch bei einem Schwulen-Paar fehle ihr die "Mutterbrust".

Drei Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen Gleichgeschlechtliche Paare haben im Grunde drei Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen: Einer der beiden adoptiert ein Kind, sie nehmen ein Pflegekind oder einer der beiden bekommt selbst ein Kind, was naturgemäß nur einer Frau möglich ist. All diese drei Möglichkeiten sind bisher noch die Ausnahme, doch der Wunsch nach Kindern nimmt unter Homopaaren immer mehr zu.

Bisher ist noch der häufigste Fall, dass das Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung stammt, wie der Direktor des Münchner Staatsinstituts für Frühpädagogik, Wassilios Fthenakis, erläutert.

Die Wege, ein neu geborenes Kind zu bekommen, sind dagegen alle mit Schwierigkeiten verbunden. Eine Adoption ist in Deutschland ohnehin schwierig - erst recht für ein homosexuelles Paar. Und wenn eine Lesbe selbst ein Kind zur Welt bringen will, bleibt ihr entweder die künstliche Befruchtung oder der Geschlechtsverkehr.

Die künstliche Befruchtung, das heißt die Insemination männlichen Spermas in die weibliche Scheide, ist in Deutschland nur Ehepaaren gestattet. Viele Lesben gehen daher in die Niederlande, wo es Samenbanken gibt und die künstliche Befruchtung erlaubt ist. Das Austragen des Kindes wird in Deutschland jedoch niemand mehr verhindern. Auch für Laurien gilt dann das "Ja zum Leben".

Das Erste Deutsche Fernsehen (ARD) zeigt am (morgigen) Mittwoch, um 23.30 Uhr, einen Film mit dem Titel "Zwei Mamas und kein Papa. Wenn lesbische Kinderwünsche wahr werden". In diesem Film stellen die Autoren Ursula Ott und Valentin Thurn ein Lesbenpaar vor, bei dem eine der Frauen ein Baby mit Hilfe von künstlicher Befruchtung zur Welt brachte. Die beiden Frauen fuhren dafür zu einer niederländischen Samenbank.

Quelle: RPO Archiv

 
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