Analyse Verdienen statt dienen

Mit finanziellen Anreizen sind Spitzenbeamte wie etwa Steuerfahnder kaum im Staatsdienst zu halten. Aber die Wertschätzung der Arbeit und möglichst große persönliche Freiheiten sind den meisten ohnehin wichtiger.

Analyse: Verdienen statt dienen
Foto: dpa

Der Fall ist wie geschaffen für eine scharfe Debatte kurz nach einem Regierungswechsel. Im Mittelpunkt steht ein öffentlichkeitswirksames Thema: die Verfolgung von Steuerbetrügern. Die Handlung lautet wie folgt: Zwei Spitzenbeamte der Steuerfahndung Wuppertal wechseln die Seiten und gehen in die Privatwirtschaft. Wo sie von jetzt an womöglich ihr Wissen auch noch so einsetzen, dass Steuern vermieden statt eingetrieben werden.

Für die SPD-Opposition und den früheren NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), der sich mit dem Ankauf von Steuer-CDs bundesweit einen Namen machte, ist die Sache eindeutig: Die schwarz-gelbe Landesregierung vergraule die Spitzenkräfte, weil sie in Wahrheit gar keinen großen Wert mehr lege auf die Verfolgung von Steuersündern. CDU-Finanzminister Lutz Lienenkämper und die Landesregierung hingegen hielten es für rechtlich geboten, die Stelle sofort auszuschreiben, obwohl sie den Weggang damit in Kauf nahmen. Den Vorschlag der Opposition, zumindest eine der beiden Spitzenkräfte kommissarisch in ihrer Funktion der stellvertretenden Dienststellenleiterin zu belassen, lehnte Lienenkämper ab: Solche Spezialisten würden in der Privatwirtschaft nun einmal deutlich besser bezahlt. Da könne die Landesregierung wenig tun.

Der Fall illustriert, wie schwierig es ist, hochkompetente Fachleute wie Forscher, IT-Leute oder eben Steuerfahnder im öffentlichen Dienst zu halten. Weil ihnen in der Privatwirtschaft, insbesondere im Ausland, mitunter Vergütungen winken, die drei- oder viermal so hoch sind. Doch diese Sicht greift zu kurz. Eine Vielzahl von Studien belegt, dass bei der Wahl eines Arbeitgebers nicht das Geld die entscheidende Rolle spielt.

In einer Studie der Beratungsfirma Boston Consulting Group (BCG) etwa wurden über 200.000 Personen aus 189 Ländern nach ihren Motiven für einen Wechsel, etwa ins Ausland, gefragt. Eine bessere Bezahlung rangierte erst an fünfter Stelle. Es war vor allem der Wunsch, neue persönliche und berufliche Erfahrungen zu sammeln, der motivierend wirkte. In Ländern mit vergleichsweise hohen Gehaltsniveaus wie Deutschland und der Schweiz spielten bessere Verdienstmöglichkeiten sogar eine noch geringere Rolle.

Noch deutlicher bringen dies die Befragten zum Ausdruck, wenn sie die Faktoren nennen sollen, die sie im Job glücklich machen. An erster Stelle wird mitnichten eine gute Bezahlung genannt. Am allerwichtigsten ist hingegen die "Wertschätzung der eigenen Arbeit". Danach folgen "gute Beziehungen zu den Kollegen" und eine "gute Balance zwischen Arbeit und Freizeit". Erst an achter Stelle folgt ein "attraktives Fixgehalt", an 24. Stelle "attraktive Boni" und an letzter Stelle "ein Dienstwagen". Interessant dabei: Während auf niedrigeren Hierarchiestufen die Beziehung zu den gleichgestellten Kollegen von größerer Bedeutung ist als zu Vorgesetzten, ist es auf höheren Ebenen genau umgekehrt.

Dennoch sieht die Praxis im Öffentlichen Dienst oft anders aus, etwa in der Wissenschaft. In NRW gibt es viele Ansätze, Professoren von einem Wechsel ins Ausland oder in die freie Wirtschaft abzuhalten und mit finanziellen Anreizen zu locken. Wie Vergütungs- und Besoldungsfragen im Detail geregelt sind, legen die jeweiligen Präsidien der Hochschulen fest. Hier nur ein Beispiel: An der Technischen Hochschule (TH) Köln gibt es für Professoren einen Mix aus einem festen Grundgehalt und diversen variablen Leistungsbezügen. Zu Letzterem zählt etwa der Berufungs-Leistungsbezug, der in der Regel bei 300 Euro im Monat liegt für einen Vollzeit-Professor. Hinzu kommt eine Pauschale von 4000 Euro zur Erstattung von Umzugskosten. Wenn ein Professor belegen kann, dass er den Ruf einer anderen Hochschule erhalten hat, kann er eine Bleibeprämie von bis zu 600 Euro monatlich erhalten, die in Einzelfällen aber auch höher liegen kann. Diese kann mit einer Leistungsvereinbarung verknüpft werden. Weiterhin können besondere Leistungsbezüge bis zu 770 Euro im Monat gewährt werden, wenn sich ein Professor mehrere Jahre lang um Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung verdient gemacht hat. Zusätzlich werden spezielle Aufgaben in der Verwaltung oder Hochschulleitung honoriert. Das ist noch nicht alles: Die Besoldungsrichtlinie der TH Köln sieht noch weitere variable Besoldungskomponenten vor, die auf das monatliche Grundgehalt einer W2- oder W3-Professur von 5841 Euro oder 6452 Euro draufgelegt werden können.

Die Hochschulen setzen also vermehrt auf finanzielle Anreize. Dabei ergeben auch Umfragen an Universitäten, dass die Motivation etwa zu guter Lehre vor allem auf weichen Faktoren beruht wie etwa einem positiven Feedback der Studierenden. Zu diesem Ergebnis kam jüngst auch eine Online-Umfrage an der TU Dortmund unter knapp 1400 Hochschullehrkräften.

Einige Hochschulen indes sind über diesen Stand der Debatte längst hinaus. Sie haben Incentives geschaffen und damit offenbar gute Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel die Universität München. Dort werden Freisemester für die Lehre und eine finanzielle Förderung ausgelobt, um Professoren Anreize zur Entwicklung innovativer Lehrkonzepte zu setzen.

Was die Steuerfahnder in NRW tatsächlich zum Wechsel auf die Gegenseite bewogen haben mag, ist nicht bekannt. Sie selbst haben sich dazu nicht geäußert. Wenn aber die Studien richtig liegen, dann war es womöglich nicht in erster Linie das Geld. Sondern die Aussicht, nach dem Regierungswechsel in der Wuppertaler Finanzbehörde mit einem neuen Chef in den persönlichen Freiheiten stärker als bisher eingeschränkt zu sein.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort