Neuwahl in Hessen?: Verfassungsgericht fällt Urteil im Januar
zuletzt aktualisiert: 05.12.2000 - 17:52Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will bis Ende Januar über die Klage der hessischen CDU/FDP-Landesregierung gegen das Wahlprüfungsgericht des Bundeslandes entscheiden.
Dies kündigte die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach am Dienstag nach Ende der mündlichen Verhandlung über die Klage an. Damit würde Karlsruhe sein Urteil noch vor der für den 6. Februar angekündigten Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts verkünden.
Das hessische Wahlprüfungsgericht untersucht seit März, ob die Landtagswahl von 1999 wegen des CDU-Schwarzgeldskandals für ungültig erklärt wird. Die Union hatte im Frühjahr zugegeben, in der Kampagne rund 1,1 Millionen Mark aus ihrer schwarzen Kasse in der Schweiz verwendet zu haben. Das Wahlgericht wertete dies als sittenwidrig und prüft nun, inwieweit die illegale Finanzierung den Wahlausgang beeinflusst hat.
Die Finanzaffäre selbst stehe in Karlsruhe jedoch nicht zur Debatte, sagte Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch zum Auftakt der Verhandlung. Es gehe allein um die Frage, ob das Wahlprüfungsgericht des Bundeslandes sowie einschlägige Vorschriften der Landesverfassung mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Nach der mehrstündigen Anhörung äußerten sich sowohl Vertreter der hessischen Landesregierung als auch der rot-grünen Opposition optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht in ihrem Sinne entscheiden werde.
Verfassungswidrig ist nach Auffassung der Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zudem der Artikel 78 der hessischen Verfassung. Danach machen "sittenwidrige" Handlungen eine Wahl ungültig, wenn sie deren Ausgang "erheblich" beeinflusst haben. Der hessische Prozessbevollmächtigte Gunter Widmaier nannte die Bestimmung "ein verfassungsrechtlich hoch bedenkliches Einfallstor für den Zeitgeist". Nur ein elementarer Verstoß gegen demokratische Regeln könne die Annullierung einer Wahl rechtfertigen.
Der von der hessischen SPD-Landtagsfraktion beauftragte Hagener Parteienrechtler Martin Morlok pochte dagegen auf die Eigenständigkeit der Länder bei der Ausgestaltung ihrer Wahlprüfungsvorschriften. Zudem sei bei Wahlrechtsfragen ein vollgültiger Rechtsschutz nicht erforderlich. Der Begriff der "guten Sitten" sei als eine Ausformulierung des Grundsatzes der Chancengleichheit zu verstehen, nicht als ein Verweis auf "irgendeine Sozialmoral". Wahlen seien eine Art Wettbewerb: "Es darf keinen Vorsprung durch Rechtsbruch geben."
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