Berlin Verfassungsrichter: Wahl durch Bundestag?

Berlin · Die Bundesverfassungsrichter sollen laut einem Medienbericht nach dem Willen der schwarz-roten Koalition künftig direkt vom Bundestag gewählt werden. Damit solle dem Vorwurf begegnet werden, dass die höchsten Richter in einer Art Geheimgremium ausgekungelt würden.

Bundesverfassungsgericht hebt Drei-Prozent-Hürde auf - Pressestimmen
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Foto: Uli Deck

Die Richter am Bundesverfassungsgericht sollen nach dem Willen der schwarz-roten Regierungskoalition künftig direkt vom Bundestag mitgewählt werden. Darauf hätten sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann in der vergangenen Woche verständigt, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" unter Berufung auf Angaben aus der Koalitionsspitze.

Damit solle dem Vorwurf begegnet werden, dass die höchsten Richter in einer Art Geheimgremium ausgekungelt würden. Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden - im Bundestag entscheidet aber bisher nicht das Plenum, sondern ein Wahlausschuss von zwölf Abgeordneten.

Nach den Koalitionsplänen solle künftig der Ausschuss lediglich einen Richter vorschlagen und die Entscheidung dann vom Plenum getroffen werden, schreibt das Magazin. Um die Kandidaten nicht durch parteipolitisch motivierte Debatten zu beschädigen, solle auf eine Aussprache im Bundestag verzichtet werden.

(dpa/afp)
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