Berlin Verkleinerung des Bundestags droht wieder zu scheitern

Berlin · Alle Fraktionen wollen die Aufblähung des Parlaments rückgängig machen, aber noch hat niemand eine Lösung, mit der alle leben können.

Der Schock der Wahlnacht sitzt tief in der Bundestagsverwaltung. Dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten von den gesetzlich vorgesehenen 598 auf 630 oder 650 steigen könnte, war allen klar, aber dass die als unwahrscheinlich dargestellte Marke von 700 noch übertroffen würde und Büros für 709 Parlamentarier gebraucht wurden, ließ vielen die Luft wegbleiben.

Umso fester war der Vorsatz, das Wahlrecht so zu reformieren, dass der Bundestag wieder näher an die Vorgaben heranrückt. Die besagen, dass in 299 Wahlkreisen je ein direkt gewählter Abgeordneter über die Erststimme in den Bundestag einzieht und weitere 299 Abgeordnete so auf die Landeslisten verteilt werden, dass insgesamt die Kräfteverhältnisse der Zweitstimmen widergespiegelt werden. Längst hat ein Gremium um Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Arbeit aufgenommen. Nach den ersten Beratungen sieht es jedoch nicht nach einer schnellen Lösung aus.

Vorschläge wurden schon zur Genüge diskutiert. Sie sind theoretisch meist akzeptabel. Wenn eine Partei aber ausrechnet, dabei schlechter wegzukommen, stellt sie sich schnell quer. Wer will es etwa den NRW-Abgeordneten verübeln, dass sie einen Ausgleich nicht wollen, der Überhangmandate für die CDU in Baden-Württemberg dadurch reguliert, dass die CDU in NRW weniger Abgeordnete über die Liste bekommt? Die Grünen finden mit ihrem Vorschlag wenig Resonanz, keine Überhangmandate mehr zuzulassen, indem dann direkt gewählte Abgeordneten ihren Sitz nicht erhalten sollen, wenn sie nur knapp gewählt wurden. Das trifft zufällig Union und SPD. Und den Vorschlag der Union, nur bis zu einer bestimmten Grenze auszugleichen, finden die kleinen Parteien nicht gut, da sie dann betroffen wären. "Das hätte das Zweitstimmenergebnis erheblich verzerrt", kritisiert Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann.

Sie besteht für die Grünen darauf, dass das "Zweitstimmenergebnis eins zu eins wiedergegeben wird, denn jede Stimme muss uns gleich viel wert sein". Der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert betont: "Das Bundesverfassungsgericht hat den Spielraum des Gesetzgebers zur Verkleinerung des Bundestages bei gleichzeitigem Erhalt des bewährten Wahlrechts eingeschränkt." Er sieht für die weiteren Beratungen zu viele Vorgaben: Derzeit wolle man erstens am Zwei-Stimmen-Wahlrecht mit föderativen Strukturen festhalten, zweitens nicht in die Verfassung eingreifen und drittens die Karlsruher Rechtsprechung berücksichtigen. "Ich vermute, dass wir eine der Prämissen aufgeben müssen, um zu einer Lösung zu kommen", sagt der Wahlrechtsfachmann.

Die Fraktionen wollen nun auch externen Sachverstand hinzuziehen und Motivforschung im Umfeld des Verfassungsgerichtes betreiben. Denn nicht nur Ruppert weiß: "Wenn wir ein neues Wahlrecht bereits für 2021 und nicht erst für 2025 haben wollen, müssen wir aufs Tempo drücken."

(may-)
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