Karlsruhe Vermieter muss für Legionellen im Trinkwasser haften

Karlsruhe · Mieter können bei einer Infektion mit Legionellen-Bakterien vom Vermieter Schadenersatz und Schmerzensgeld beanspruchen. Sie müssen dazu nicht unbedingt zweifelsfrei beweisen können, dass sie sich an dem Trinkwasser des Mietshauses und nicht anderswo mit den gefährlichen Bakterien infiziert haben, urteilte gestern der Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 161/14). Im konkreten Fall steckte sich im November 2008 ein Mieter aus Berlin mit Legionellen an.

Er erlitt darauf eine Lungenentzündung. Kontrollen ergaben, dass in der Wohnung des Mieters und im Keller des Mietshauses das Trinkwasser mit den Bakterien verseucht war.

(epd)
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