Straßburg Veröffentlichen von Nazi-Bildern kann immer strafbar sein

Straßburg · Auch wer dem Nationalsozialismus kritisch gegenübersteht, darf nicht automatisch ungestraft Nazi-Bilder im Internet posten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit diesem Tenor gestern in Straßburg die Beschwerde eines Münchners abgewiesen. Der Mann hatte einen Blog mit einem Foto von SS-Reichsführer Heinrich Himmler illustriert und war dafür in Deutschland verurteilt worden (Az.: 35285/16). In dem Eintrag von 2014 ging es laut EGMR eigentlich um einen Schriftverkehr des Jobcenters mit der deutsch-nepalesischen Tochter des Münchners.

Dieser unterstellte in dem Blog, das Jobcenter wolle seine Tochter auf rassistische Weise in einen Niedriglohnjob treiben. Dazu stellte er das Foto von Himmler in SS-Uniform mit Hakenkreuzen. Er habe gegen die Diskriminierung von Kindern mit Migrationshintergrund protestieren wollen, machte der Mann später geltend.

(epd)
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