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Verurteilung nur wegen Beihilfe gefordert: Verteidiger verneinen Mordvorwurf im La Belle-Prozess

zuletzt aktualisiert: 30.10.2001 - 15:40

Berlin (rpo). Im Berliner La-Belle-Prozess haben sich alle Verteidiger in ihren Plädoyers gegen eine Verurteilung der fünf Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs ausgesprochen.

Die Anwältin der angeklagten Andrea Häusler (36), der Schwester der mutmaßlichen Bombenlegerin, verlangte am Dienstag vor dem Berliner Landgericht einen Freispruch. Häusler habe ihre Schwester Verena Chanaa (42) ahnungslos in die Discothek begleitet. Die anderen Anwälte hatten zuvor eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe oder fahrlässiger Tötung verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Mal lebenslänglich und ein Mal Freispruch gefordert.

Laut den mehrere Tage dauernden Plädoyers der Verteidigung hat keiner der drei angeklagten Männer eine maßgebliche Rolle bei der Planung und Ausführung des Attentats gespielt, bei dem im April 1986 drei Menschen starben und mehr als 200 verletzt wurden. Keinem Angeklagten sei der Beweislage nach eine Beteiligung am Bau des Sprengsatzes nachzuweisen. Deswegen komme nur eine Verurteilung wegen Beihilfe durch psychische Unterstützung in Betracht.

Ankläger Detlev Mehlis und Anwälte der Opfer hatten Libyen in ihren Plädoyers des Staatsterrorismus bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haftstrafen wegen Mordes für den Hauptangeklagten Palästinenser Yasser Chraidi (42), seinen Landsmann Ali Chanaa(42), den Libyer Musbah Abulgasem Eter (44) und Chanaas deutsche Ehefrau Verena. Chraidi sei als Mitarbeiter des libyschen Volksbüros in Ostberlin der Verantwortliche vor Ort gewesen. Andrea Häusler sei mangels Beweises freizusprechen.

In der kommenden Woche haben die Angeklagten Gelegenheit, ihr Schlusswort vorzutragen. Das Urteil soll nach bisheriger Planung am 13. November verkündet werden.

Quelle: RPO Archiv

 
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