Berlin Vogelgrippe-Test für Enten und Gänse

Berlin · Die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums gilt bis zum 31. März 2015.

Ab heute müssen alle Enten und Gänse vor dem Transport zum Schlachthof auf Vogelgrippe getestet werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat gestern eine entsprechende Eilverordnung unterzeichnet, die bis Ende März gilt. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass sich das neue Vogelgrippe-Virus H5N8 weiter in Deutschland ausbreitet.

Die Verordnung sieht vor, dass nur negativ getestete Tiere transportiert werden dürfen; der Test darf nicht älter als sieben Tage sein. Bisher sind in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zwei infizierte Vögel gefunden worden. Am Wochenende hatte sich in einem Entenmastbetrieb im Emsland ein Verdachtsfall bestätigt, daraufhin waren 10 000 Tiere notgeschlachtet worden. Zuvor hatte ein Tierarzt eine tote infizierte Ente an der Elbe in Sachsen-Anhalt gefunden. Bis gestern Abend hat es bei Tests im Umkreis der Fundorte jedoch keine weiteren Fälle gegeben.

Anders als beim bekannten Vogelgrippe-Virus H5N1, das 2006 vor allem in Asien verbreitet war, gehen Mediziner bei den aktuellen Fällen nicht von einer Infektionsgefahr für Menschen durch H5N8 aus - auch wenn eine Übertragung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Ein Verbraucherrisiko beim Verzehr von Geflügel besteht nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts nicht. Das Landwirtschaftsministerium gibt zudem Entwarnung bei Weihnachtsgänsen und Enten. Auch weil es bei den Tieren im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung gebe, wenn sie sich mit H5N8 infiziert haben, hieß es im Ressort von Minister Schmidt. Verbraucher sollten beim Zubereiten von Geflügel dennoch darauf achten, dass das Fleisch nur durchgegart verzehrt wird, betonen Virologen.

(jd)
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