Rentenversicherung warnt vor Betrügern Die Mütterrente gibt es ohne Antrag

Berlin · Bundesregierung und Rentenversicherung warnen vor Betrügern, die Geld für das Ausfüllen von Anträgen auf Mütterrente verlangen. Das Vorgehen sei "aufs Schärfste zu verurteilen", heißt es aus dem Arbeitsministerium.

Die Betrüger, die derzeit deutschlandweit versuchen, mit Anträgen auf Mütterrente Geld zu verdienen, gehen besonders perfide vor. In einem Erläuterungsschreiben zu dem Antrag, den sie über das Internet sowie über soziale und kirchliche Einrichtungen in Umlauf bringen, heißt es: "Die Neuberechnung muss beantragt werden, ohne Antrag keine Ansprüche!" Weiter schreiben die Trickser, dass Bundestagsangehörige, voran die weiblichen Abgeordneten, bereits seit November 2013 entsprechende Anträge bei den Rentenversicherungsträgern eingereicht hätten.

Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Juli die Rente für alle Mütter zu erhöhen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben. Bislang wird ihnen pro Kind und Monat ein Rentenpunkt gut geschrieben, was etwa 28 Euro monatlich entspricht. Künftig sollen sie für jedes Kind, das sie erzogen haben, zwei Rentenpunkte erhalten, was ihre Altersbezüge pro Kind und Monat um 28 Euro erhöht. Das entsprechende Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die erhöhte Mütterrente wird voraussichtlich im Herbst, und dann rückwirkend, ausgezahlt.

CDU-Experte Weiß auf Masche aufmerksam geworden

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Rentenversicherung und Bundesregierung warnen davor, die kursierenden Anträge zu nutzen. "Für die geplante Mütterrente ist kein gesonderter Antrag erforderlich", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. "Blanko-Anträge, die seit einiger Zeit dazu in einigen Regionen kursieren, sind nicht seriös", betonte sie. Wenn zudem noch ein Honorar für eine Beratung oder Hilfe beim Ausfüllen verlangt werde, seien Betrüger am Werk. "Deren Vorgehen ist — gerade auch angesichts der zum Teil hochbetagten Frauen, die von der geplanten Mütterrente profitieren sollen — aufs Schärfste zu verurteilen."

Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß war auf die Masche aufmerksam geworden. Den Betrügern war es auch gelungen, die Formulare in seinem Wahlkreis in Süddeutschland über soziale Einrichtungen zu verteilen, die sich mit dem geplanten Gesetz nicht hinreichen auskennen. "Dieses Papier macht nur Ärger, und für die Rentenversicherung ist es zusätzliche Arbeit", sagte Weiß. Denn die Rentenversicherung muss auf die Bitte einer neuen Klärung der Rentenhöhe reagieren. Das verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Nur in einigen Fällen Antrag nötig

Regierung und Rentenversicherung weisen darauf hin, dass für die erhöhte Mütterrente kein weiterer Antrag nötig sein wird. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte die Deutsche Rentenversicherung, dass alle Berechtigten, die bereits heute eine Rente bezögen, die neue Mütterrente automatisch erhielten. Nur wer bislang noch keine Kindererziehungszeiten geltend gemacht habe, müsse einen Antrag ausfüllen. Diesen gebe es kostenlos bei der Rentenversicherung.

Das Arbeitsministerium weist zudem auf wenige mögliche Ausnahmefälle hin, bei denen durch die Erhöhung der Mütterrente ein Rentenanspruch überhaupt erst entsteht: Wenn eine Mutter von drei Kindern nur ein Jahr in die Rentenkassen eingezahlt hat, hat sie heute trotz der drei Jahre, die ihr für die Kinder angerechnet werden, keinen Anspruch auf Rente. Denn für einen Rentenanspruch sind mindestens fünf Versicherungsjahre erforderlich. Durch die Neuregelung werden ihr nun zwei Jahre pro Kind gutgeschrieben. Damit rutscht sie über die Schwelle und kann eine eigene Rente beantragen. Diese wird bei mehr als 170 Euro pro Monat liegen.

(qua)
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