Berlin Weniger Sozialhilfe für EU-Ausländer

Berlin · Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen die Pläne von Arbeitsministerin Nahles.

Die Bundesregierung will Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland begrenzen. EU-Bürger sollen künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen, wenn sie hier nicht arbeiten, selbstständig sind oder einen Leistungsanspruch mit vorheriger Arbeit erworben haben. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

"Wer hier lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, der hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus unseren Sozialsystemen", sagte Nahles. "Wer jedoch noch nie hier gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung aus der Grundsicherung angewiesen ist, für den gilt der Grundsatz: Existenzsichernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen." Die Betroffenen können jedoch Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten - längstens für einen Monat.

Das Bundessozialgericht hatte 2015 geurteilt, dass EU-Bürger schon bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen können. Städte und Gemeinden warnten vor hohen Kosten.

Im Juni bekamen hierzulande knapp 450.000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - das waren zwölf Prozent aller in Deutschland lebenden EU-Ausländer. Darunter waren 135.000 Bulgaren und Rumänen, wobei 42 Prozent von ihnen erwerbstätig waren und ihren Lohn mit den Hilfen aufstockten.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte den Gesetzentwurf als grundgesetzwidrig. Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und deren Verlust des Aufenthaltsrechts festgestellt sei, hätten ein Recht auf die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz.

(dpa)
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