Nicht offizielle Übersetzung: Wortlaut der gemeinsamen irisch-britischen Erklärung
zuletzt aktualisiert: 06.05.2000 - 13:53Belfast (AP). Im Folgenden der Wortlaut der am Freitagabend veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der britischen und irischen Regierungen zur Rettung des Friedensprozesses in Nordirland in einer nicht offiziellen Übersetzung der Nachrichtenagentur AP:
1. In den vergangenen Wochen haben die beiden Regierungen Fortschritte bei der Umsetzung des Karfreitagsabkommens erzielt.
2. Viele Fortschritte wurden bereits gemacht, aber es gab noch Uneinigkeit darüber, wie und wann die verbleidenden Aspekte des Abkommens umgesetzt werden sollten.
3. Die Regierungen glauben nun, dass die notwendigen Schritte zur vollständigen Umsetzung des Abkommens bis Juni 2001 erreicht werden können und haben sich diesem Ziel verschrieben. Sie haben einen Bericht über diese Schritte entworfen, der den Parteien zugeleitet wird.
4. Nach einer positiven Antwort auf diese Stellungnahme wird die britische Regierung die Wiedereinsetzung der Regionalregierung bis zum 22. Mai 2000 ermöglichen.
5. Mit der Zuversicht, dass es deutliche Vorschläge zur Umsetzung aller Punkte des Karfreitagsabkommens gibt, sind die Regierungen der Auffassung, dass die paramilitärischen Organisationen jetzt klar machen müssen, dass sie ihre Waffen nicht mehr einsetzen werden. Eine solche Erklärung würde eine klare Reduzierung der Bedrohung darstellen. Als Reaktion würde die britische Regierung, abhängig von der von ihr eingeschätzten Schwere der zuvor bestehenden Bedrohung, weitere Maßnahmen zur Normalisierung bis Juni 2001 einleiten. In diesen Punkt wird die Regierung ständig mit der irischen Regierung beraten.
6. Die Unabhängige Internationale Entwaffnungskommission (IICD) wird ihre Aufgabe unter dem Abkommen fortsetzen. Die Regierungen werden die IICD bitten, Gespräche mit Vertretern der paramilitärischen Organisationen über mögliche weitere Vorschläge zur Entwaffnung zu erwägen. Auch die Regierungen werden solche Vorschläge prüfen. Die Kommission wird, wenn nötig, Berichte verfassen, die von den Regierungen sofort veröffentlicht werden.
7. Fortschritte bei der Umsetzung aller Punkte des Karfreitagsabkommens werden von den beiden Regierungen in Beratungen mit den Parteien in Nordirland regelmäßig bewertet.
8. Falls es Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Abkommens gibt (falls zum Beispiel die IICD zu dem Schluss kommt, dass die Waffen nicht aufgegeben werden oder die Institutionen nicht wie im Abkommen vorgesehen arbeiten), werden die Regierungen diese in Konsultation mit der Regionalregierung und der Exekutive sofort unter den Bedingungen des Abkommens überprüfen.
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