Zivilklage eine Farce

Das Urteil im ersten Zivilprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe steht zwar noch aus. Doch die deutlichen Worte des Richters beim Verhandlungsauftakt lassen schon jetzt keine Zweifel mehr zu: Das Duisburger Landgericht wird die Klage des traumatisierten Feuerwehrmannes auf Schmerzensgeld zurückweisen.

Eine Überraschung? Mitnichten! Es wird vielmehr ein Urteil mit Ansage sein. Ein Blick ins Schadensersatzrecht genügt, um zu sehen, dass die eingereichte Zivilklage nicht das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben worden ist. Zudem liegen zu ähnlich gelagerten Fällen bereits eine Reihe von Urteilen vor. Das hätte auch die Opferanwältin wissen müssen. Ihrem Mandanten wäre dann viel erspart geblieben.

Neben der Zivilklage des Feuerwehrmannes sind in Sachen Loveparade noch weitere anhängig - mit ähnlich geringen Erfolgsaussichten. Diese sollten nach der Erfahrung des gestrigen Tages nun schleunigst zurückgezogen werden. Alles andere wäre eine Farce und würde bei Betroffenen nur zu noch weiteren Enttäuschungen führen.

(RP)
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