Stichwort Zwangsprostitution

Die Paragrafen 180a und 181a regeln im deutschen Strafgesetzbuch die Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei. Mit Haft bis zu fünf Jahren werden solche Vergehen bestraft. Die große Koalition will nun das Prostitutionsgesetz verschärfen.

Ein Referentenentwurf sieht vor, dass künftig auch Freier bestraft werden sollen, wenn sie vorsätzlich Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Außerdem soll eine Kondompflicht vorgeschrieben werden. 2002 hatte die rot-grüne Regierung ein Gesetz verabschiedet, das Prostitution als Dienstleistung rechtlich stärkt. Mittlerweile hat sich das Milieu aber geändert. Inzwischen seien bis zu 300 000 sehr junge Sexarbeiterinnen aus Osteuropa in Deutschland tätig, berichtet der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion.

(RP)
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