Karlsruhe Zwei Mütter für ein Kind auch ohne Adoption

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat die Rechte homosexueller Eltern gestärkt. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss kann ein Kind auch dann zwei Mütter mit allen Elternrechten haben, wenn die nicht-leibliche Mutter das Kind nicht adoptiert hat. Im konkreten Fall bekam ein lesbisches Paar in Südafrika ein Kind, nachdem sich eine Partnerin hatte künstlich befruchten lassen. Das Kind erhält nun auf Wunsch der Mütter die deutsche Staatsbürgerschaft (Az.

: XII ZB 15/15). Da beide Frauen verheiratet sind, gilt in Südafrika auch die deutsche Partnerin rechtlich als Mutter des Kindes. Nach der Entscheidung muss Deutschland diesen Status anerkennen, auch wenn dies in deutschen Gesetzen anders geregelt ist: Hierzulande müsste die deutsche Partnerin das Kind erst adoptieren, um ebenfalls Mutter zu werden.

(epd)
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