Zweifelhafte Erlaubnis

Seit mehr als einem Jahr laufen nun schon die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Heilpraktiker, der Krebspatienten mit einem unzureichenden Mittel behandelt haben soll. Im Kreis Viersen darf er deshalb nicht mehr praktizieren.

So ist es mehr als verwunderlich, dass der Nachbarkreis Wesel ihm erlaubt, weiterhin Patienten zu betreuen. Das mag juristisch sauber sein, moralisch ist es aber inakzeptabel. Schließlich sind im Verlauf der Behandlungen Patienten gestorben. Ob deren Tod mit den zweifelhaften Präparaten zu tun hat, mit denen der Heilpraktiker sie behandelt hat, ist noch zu klären. Aber mindestens solange die Ermittlungen laufen, sollte man ihm keine Erlaubnis zum Praktizieren erteilen.

Dem Land sind in dem Fall die Hände gebunden. In NRW liegt die Verantwortung für vorläufige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei den Kreisen. Mit dieser Kleinstaaterei muss langsam Schluss sein. Die Landesregierung muss in solchen prekären Fällen das letzte Wort haben.

(csh)
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