09.02.2010 | 19.07 Uhr
Karlsruhe-Urteil im "Fall Sedlmayr": Fotos der Täter dürfen online bleiben
Karlsruhe (RPO). Neben den Namen dürfen nach einem Gerichtsurteil auch Fotos früherer Straftäter im Internet sichtbar bleiben. Sie haben auch nach ihrer Haftentlassung keinen generellen Anspruch darauf, dass Online-Archive entsprechend bereinigt werden, urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. mehr
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