Frau lief in Hotel gegen Glaswand 1250 Euro Schmerzensgeld für gebrochene Nase

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Design-Hotel muss einer Frau 1250 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie gegen eine Glaswand gelaufen war und sich dabei die Nase gebrochen hatte.

Die Frau hatte joggen wollen und die nicht markierte Glaswand für einen Nebenausgang gehalten. Ein Schmerzensgeld hatte der Hotelbetreiber zunächst verweigert. Es bestehe keine Pflicht, die Scheibe zu kennzeichnen.

"Falsch", sagte jedoch Amtsgerichtssprecher Mihael Pohar und verwies auf die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Darin heißt es für solche Gebäude: "Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden (...) herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können." Beide Parteien einigten sich auf 1250 Euro Schmerzensgeld. Die für diesen Dienstag vorgesehene Verhandlung wurde abgesagt (Az.: 230 C 7889/12).

(dpa/jco/top)
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