LTU Arena mit Bier geflutet: 15-Jähriger überraschend freigesprochen
zuletzt aktualisiert: 15.09.2008 - 15:51Mit einem Freispruch ist am Montag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht überraschlend der Prozess gegen einen 15-jährigen Schüler zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte den Jungen zwar wegen Hausfriedensbruchs zu 40 Arbeitsstunden, sprach ihn aber vom Vorwurf frei, die LTU Arena in Düsseldorf mit 1440 Litern Bier geflutet zu haben.
Der Jugendliche hatte im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit jegliche Verwicklung in den Fall bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem ungewöhnlichen Fall Anklage erhoben, nachdem durch ausgeflossenes Bier ein Schaden von mehr als 100.000 Euro entstanden war.
Von Kameras beobachtet
Überwachungskameras der LTU Arena hatten den Angeklagten und einen Mitschüler auf dem Stadion-Gelände gefilmt. Trotzdem hatte die Richterin erhebliche Zweifel daran, dass die beiden im VIP-Bereich die insgesamt vier Zapfhähne mit gut 900 Litern Pils und 500 Litern Altbier aufgedreht hatten.
Die Aufnahmen der Überwachungskamera hätten die beiden Jugendlichen gegen 18.54 Uhr am Tattag gezeigt, die Zapfhähne seien erst eine Stunde später geöffnet worden, sagte Gerichtssprecher Stefan Coners. Außerdem habe es keine Aufnahmen gegeben, die die Jungen auch beim Betreten des VIP-Bereiches gezeigt hätten.
Staatsanwältin erwägt Berufung
Der mutmaßliche "Komplize" des angeklagten Schülers war zur Tatzeit erst 13 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Er erklärte heute als Zeuge auf mehrfaches Nachfragen der Richterin, dass beide Jungen auf dem Arena-Gelände gewesen seien. Den VIP-Bereich habe er jedoch noch nie gesehen.
Die zuständige Staatsanwältin Andrea Kroll hatte in ihrem Plädoyer dennoch auch die Sachbeschädigung als erwiesen angesehen und 80 Arbeitsstunden beantragt. Sie will möglicherweise Berufung einlegen.
In diesem Fall müsste sich das Landgericht in zweiter Instanz noch einmal mit der angeblichen Tat befassen. Die Versicherung der LTU Arena hatte der Stadionbetreibergesellschaft den entstandenen Schaden ersetzt.
Durch den Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung sind die Chancen erheblich gesunken, die Jungen auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Bislang sei keine entsprechende Klage einer Versicherung eingegangen, sagte Justizsprecher Coners.
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