Angst vor eigenen Eltern: 18-Jährige erfindet Vergewaltigung
zuletzt aktualisiert: 02.10.2010 - 12:04Düsseldorf (RPO). Aus Angst vor ihren strenggläubigen Eltern, die ein Verhütungsmittel bei ihr gefunden hatten, brachte eine 18-Jährige mit einer Notlüge erst einen 32-jährigen Bekannten in eine schlimme Lage – und ist dafür jetzt selbst vor dem Jugendgericht gelandet. Angeklagt war sie in dem nicht öffentlichen Prozess wegen falscher Anschuldigung.
Denn als 15-jährige Schülerin hatte sie behauptet, sie sei von dem Bekannten über Monate hinweg bedroht und missbraucht worden. Weil dem Teenager dann aber doch das Gewissen schlug, weil sie die Lüge aufdeckte und den Bekannten entlastete, kam sie im Prozess jetzt mit einer Verwarnung davon und mit milden Auflagen.
Im Wäscheschrank der 15-jährigen Schülerin hatte deren Mutter im Oktober 2008 mehrere Anti-Baby-Pillen entdeckt. Bis dahin hatte die Schülerin ihre Liebe zu ihrem fast gleichaltrigen Freund vor den sittenstrengen Eltern geheim halten können. Um den Geliebten weiterhin zu schützen, habe sie damals die Notlüge von der Vergewaltigung erfunden, gestand die junge Frau nun vor Gericht.
Fast ein Jahr lang wurde gegen den vermeintlichen Vergewaltiger ermittelt. Weil das Mädchen damals noch als Kind galt, drohte ihm sogar mehrjährige Haft. Vorher aber ging die Schülerin nochmal zur Polizei und zog die falsche Anzeige wieder zurück.
"Mein Gott, was habe ich da angerichtet", sei ihr damals klar geworden. Für ihre Eltern sei die Enthüllung der Wahrheit dann zwar ein Schock gewesen, inzwischen sei die Familie aber noch enger zusammen gerückt. Mehr noch: Die jetzt 18-Jährige Angeklagte ist nun im fünften Monat schwanger, hat ihren bisher geheimen Freund inzwischen ihren Eltern auch offiziell vorgestellt – und der junge Mann darf als Verlobter und künftiger Schwiegersohn zusammen mit ihr in der Wohnung bei den Eltern leben.
Der Jugendrichter sah daher keinen Grund, die werdende Mutter jetzt zu bestrafen. Sie wurde verwarnt, muss aber 30 Stunden Sozialarbeit ableisten – und an einer Jugendberatung teilnehmen, um nach der Geburt des Kindes womöglich doch noch einen Schulabschluss nachzuholen.
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