Haftzelle zerkratzt: 20-Jähriger erneut verurteilt
zuletzt aktualisiert: 18.11.2010 - 09:23Düsseldorf (RPO). Eine Liebesbotschaft an "Jessica", die ein 20-jähriger Straftäter mühsam in die Wand einer Haftzelle geritzt hatte, brachte ihn jetzt erneut auf die Anklagebank beim Jugendgericht.
Wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" wurde der Intensivtäter für jene Schnitzereien wiederum verurteilt, bekam diesmal eine Woche Dauerarrest und muss zudem 45 Arbeitsstunden ableisten. Die Richterin verdonnerte ihn obendrein zu einem geregelten Alltag.
Gerade fünf Wochen waren nach dem Einzug des Amts- und Landgerichts in das nagelneue Justizzentrum an der Werdener Straße vergangen, als den Angeklagten Mitte April plötzlich Langeweile überkam. Stundenlang, so sein Anwalt, musste der junge Mann damals im Hausgefängnis auf seine Verhandlung beim Jugendgericht warten. Unterm Strich wurde er damals (auch wegen Körperverletzung) zu zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt.
Doch vor diesem Prozess hatte er sich und seinen Liebesschwur an "Jessica" an einer Wand der Haftzelle verewigt: "Ich liebe dich für immer" schrieb der 20-Jährige während der Wartezeit mit dem Metallende seines Jacken-Reißverschlusses in den nagelneuen Zellenputz. Ein Justizwachtmeister, dem die frische Beschädigung sofort auffiel, brachte den Vorfall zur Anzeige. Also musste der Delinquent von damals jetzt erneut ins Justizgebäude am Oberbilker Markt zurückkehren – und kassierte eine zusätzliche Strafe.
Weil der junge Mann als Intensivtäter gilt, weil er laut Jugendhilfe "mangelhaft entwickelt" ist und Defizite im Sozialverhalten aufweise, lebt der 20-Jährige derzeit in einer Niederkasseler Jugendeinrichtung. Dort lasse er (so der Betreuer weiter) seine Aufgaben als Küchenhilfe oft schleifen, weil er morgens kaum aus dem Bett komme. "Er braucht fest gefügte Strukturen", riet der Betreuer.
Hier wusste die Richterin Rat: Sie verhängte nicht nur den Dauerarrest plus Sozialstunden, sondern verpflichtete den 20-Jährigen auch, seinen Küchenpflichten künftig gewissenhaft nachzukommen. Vor allem gab sie dem Angeklagten auf, von jetzt an frühmorgens pünktlich aufzustehen. Verstößt er gegen diese Weisungen, dann hat das Gericht jederzeit die Möglichkeit, ihn durch die Verhängung von weiteren Arresten immer wieder neu an diese Aufgaben zu erinnern.
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