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Kunde zog vor Gericht: 300 Euro für verschimmeltes Brötchen

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 05.02.2010 - 16:03

Düsseldorf (RPO). Eine besonders eklige Erfahrung in einer Imbissbude in Düsseldorf hat einem Kunden gründlich den Appetit verdorben. Am Autoschalter der Firma hatte sich der Mann zwei „chicken napoli” samt Brötchen gegönnt. Doch beim Zubeißen habe er sich über den Geschmack gewundert, dann Schwarzschimmel am Brötchen entdeckt.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.  Foto: ddp, ddp
Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Vor dem Amtsgericht Langenfeld einigte sich der Düsseldorfer jetzt mit dem Fast-Food-Konzern auf 300 Euro als Schmerzensgeld. (Az: 13 C 209/09)

In dem Zivilstreit klagte der Kunde darüber, dass ihm die verdorbene Ware nicht bloß Ekel bereitet habe, sondern auch Übelkeit und Erbrechen. Sogar von einer Lebensmittelvergiftung und ambulanter Behandlung beim Arzt war die Rede.

Schon direkt nach dem unappetitlichen Biss habe er sich beim Imbiss-Personal beschwert. Eine Nachprüfung ergab angeblich, dass ein ganzer Karton voller Brötchen schimmelig war. Als der Kunde aber die Polizei alarmierte, suchten die Beamten vergeblich nach diesem Brötchen-Karton, fanden nur noch die angebissene Ware des Kunden.

Die Firma habe dem Kläger sofort zwei neue „chicken napoli” angeboten. Als der Mann dankend ablehnte, sollte er einen Verzehrgutschein über zwanzig Euro erhalten. Auch das schlug er aus, zog vor Gericht und verlangte tausend Euro Schmerzensgeld.

Der Firmen-Anwalt bestritt alle Vorwürfe gegen die Fast-Food-Kette. Nur „aus Kulanz und reinem Entgegenkommen” habe man dem Kläger einen Verzehrbon angeboten. Die Firma sei um „glückliche Kunden” bemüht. Doch tausend Euro Schmerzengeld für ein verschimmeltes Brötchen hielt auch die Richterin für überzogen. „Adäquat” seien höchstens 300 Euro.

Der Kunde gab sich im Prozess damit zufrieden. Auch der Anwalt der Fast-Food-Firma stimmte diesem Vergleich zu, will darüber aber erst noch mit dem Unternehmen sprechen. Das Gericht gab ihm dafür Zeit bis zum 11. Februar.

Quelle: RP

 
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