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Gericht: 300.000 Mark in Kachelofen gefunden

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 24.02.2012 - 17:13
 Foto: wulf kannegiesser
Foto: wulf kannegiesser

Düsseldorf (RPO). 300 000 D-Mark, versteckt in einem Kachelofen, hat ein Hauskäufer 2008 in einem Düsseldorfer Mehrparteienhaus entdeckt. Als Alleinerbin der Vorbesitzer reklamiert eine Stiftung aus Bielefeld das Geld für sich. Weil der Finder widerspricht, soll nun das Landgericht den Fall lösen.

Der Finder ist Gymnasiallehrer (50), doch als Schatzsucher machte er Ende 2008 ein Vermögen: 303 700 D-Mark in Scheinen, fein säuberlich mit Banderolen gebündelt und in zwei Stahlkassetten gehortet, hat der Lehrer damals in einem alten Kachelofen in einem Haus in Gerresheim entdeckt. Kurz zuvor hatte der Pädagoge das Mehrparteienhaus gekauft. Doch ob er den dortigen Bargeldschatz behalten darf oder ob er das Geld an die Alleinerben der Haus-Vorbesitzer herausgeben muss - darum wird seit gestern beim Landgericht gekämpft. Eine karitative Stiftung aus Bielefeld will ihn per Klage dazu zwingen, auf das Ofengeld zu verzichten. Ein Urteil steht noch aus.

Info

Finderlohn

Im Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Höhe eines Finderlohns exakt festgesetzt:

Bei einem Sachwert von bis zu 500 Euro stehen dem Finder fünf Prozent zu.

Ab 500 Euro beträgt der Finderlohn noch drei Prozent.

Bei Tieren beträgt der Finderlohn ebenfalls drei Prozent.

36 Jahre lang schlummerte der Bargeldschatz angeblich im Ofenversteck an der Benderstraße - von den inzwischen gestorbenen Sparern und Eigentümern nie verraten, von allen Nachbesitzern jenes Hauses niemals entdeckt. Bis Ende 2008 dann der damalige Neueigner des Hauses die Ärmel hochkrempelte und den alten, gelben Kachelofen im ersten Stockwerk abriss. Dabei entdeckte der Neubesitzer, verborgen hinter einer Lüftungsklappe des Ofens, zwei stählerne Kassetten. Drinnen fanden sich stapelweise D-Mark-Scheine, umgerechnet 155 279, 34 Euro. Als ehrlicher Finder trug er das ganze Geld gleich zum Fundbüro. Prompt meldeten sich mehrere Erben, darunter die Nachkommen eines inzwischen verstorbenen Vorbesitzer-Ehepaares und die „von Bodelschwingh?schen Stiftungen Bethel“, eine karitative Einrichtung nahe Bielefeld.

Jene Stiftungen waren von den ursprünglichen Hausbesitzern, die bis Anfang der 1970er Jahre ein Teppichhaus führten, schon 1959 als Alleinerben bestimmt worden. Nach dem Tod der Hausbesitzer fielen der Einrichtung Anfang der 1990er Jahre bereits rund 1,2 Millionen D-Mark zu. Doch ob auch der Bargeldschatz aus dem Kachelofen nun formell dazu gehören muss - dieses Geheimnis soll das Gericht klären. „Es kann nicht sein, dass der Ehrliche jetzt der Dumme ist“, empörte sich Bianca Moche gestern als Anwältin des Finders. Der Lehrer als ihr Mandant konnte zum Prozesstermin am Vormittag nicht erschienen, er musste Unterricht halten. Doch seine Anwältin betonte: Ob das Geld aus dem Ofen wirklich den früheren Teppichhändlern gehörte oder von anderen dort versteckt wurde, sei ja völlig ungewiss. Immerhin sei der Ofen in den 1970er Jahren vermutlich noch zum Heizen genutzt worden. „Und ich lege doch kein Geld in einen Ofen, in dem ich noch Feuer mache!“

Als Prozess-Gegenspielerin kann Stiftungs-Anwältin Martina Hannewald jedoch auf ein wichtiges Indiz verweisen: Die Bankbanderolen um die Bargeldstapel stammen von 1972 und 1977 - und zu jener Zeit war das erste Stockwerk von den Ex-Teppichhändlern bewohnt. Dass der Finder jetzt das Geld beansprucht, hält die Kläger-Anwältin für verständlich: „Das ist ja ein halber Lotto-Gewinn!“ Aber Zweifel daran, dass das Geld aus dem damaligen Verkauf des Teppichhauses stammt, könne es nicht geben.

Das Landgericht kündigte an, man wolle anhand der Indizien „nicht spekulativ-abstrakt“ entscheiden, sondern ein Urteil finden, das „bei lebensnaher Betrachtung alle Umstände würdigt“. Wie das ausgehen mag, wird am 16.März verkündet. Bis dahin bleibt der Bargeldschatz aus dem längst abgerissenen Kachelofen sicher deponiert auf einem Konto der Justiz.

Quelle: url
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