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Düsseldorf: Ärger um Werbeanhänger

VON JAN SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 25.08.2010 - 08:55

Düsseldorf (RPO). Kürzlich standen Anhänger mit Erotikwerbung am Südfriedhof, am Wochenende sind Parkplätze an der Kö oft von mobilen Werbeträgern belegt. Das Ordnungsamt setzt auf die Einsicht der Betreiber, andere Städte gehen härter vor.

Am Südfriedhof, also auf einer öffentlichen Fläche, warb gestern eine Paintball-Halle. Erst vor einigen Tagen hatten sich Friedhofsbesucher über zwei Fahrzeuge beschwert, die für Erotikshops warben.  Foto: RP, Christoph Göttert
Am Südfriedhof, also auf einer öffentlichen Fläche, warb gestern eine Paintball-Halle. Erst vor einigen Tagen hatten sich Friedhofsbesucher über zwei Fahrzeuge beschwert, die für Erotikshops warben. Foto: RP, Christoph Göttert

Wer die Kö kennt, kennt King Kong. Der Riesenaffe auf der Ladefläche eines Kleinlasters steht regelmäßig auf der Graf-Adolf-Straße oder direkt auf der Königsallee und wirbt für ein Geschäft, das in Düsseldorf und Köln Möbel und Kunst anbietet.

Für ganz andere Geschäfte mit leicht bekleideten Frauen wiederum werben die Anhänger, die seit Jahren bevorzugt an der Völklinger- und der Kaiserswerther Straße parken – oder zuletzt vor zwei Wochen sogar am Südfriedhof. "Ob das keine Verführung ist für Jugendliche, sich mal diese Etablissements anzugucken?", fragt sich RP-Leserin Hilde Böhne-Desmedt, die sich schon mehrmals an das Ordnungsamt gewandt hat.

Info

Rechtslage 

Anhänger ohne Reklame dürfen bis zu 14 Tage an ein und derselben Stelle stehen.

Zu Fahrzeugen oder Anhängern, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen, also Werbeträger sind, heißt es im Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW: „Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist (. . .) Sondernutzung. Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde.“

Die Störung beseitigen

Dort hat jedoch ein ganz anderer Aspekt Priorität: Ohne Sondergenehmigung ist das Abstellen von Werbeanhängern verboten, egal für was sie werben. "Und eine solche Genehmigung würden wir im öffentlichen Straßenraum nicht ausstellen", sagt Michael Zimmermann, Leiter des Ordnungsamts. Dennoch vermeidet es die Behörde, mit harter Hand vorzugehen. "Die Beseitigung einer Störung ist immer unser erstes Anliegen", sagt Zimmermann. Sprich: Bevor abgeschleppt wird oder gar Bußgelder angedroht werden, setzt man auf die Einsicht der Verursacher. "In der Regel führt das schneller zum Erfolg."

Denn: Um Bußgelder zu verteilen, müsste der Verantwortliche ermittelt werden. Das ist jedoch nicht immer der Fahrzeughalter. "Da gehen viele Tage ins Land, besonders wenn wir den Halter erst über die Kfz-Zulassungsstelle ermitteln müssen – und der Bürger wundert sich in der Zwischenzeit, warum sich nichts tut", sagt Zimmermann. Zielführender sei da das verwaltungsrechtliche Verfahren – also die Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen, verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung bei Zuwiderhandlung.

Eine Statistik, wie viele Anhänger pro Jahr auffällig werden, führe man nicht, sagt Zimmermann. Mit Ausnahmen von Tabuzonen – etwa vor Kirchen, Kindergärten, Schulen und Friedhöfen – toleriere das Amt auch Anhänger mit Erotikwerbung für eine Dauer von acht Stunden an ein und derselben Stelle: "Gerade diese Betriebe, die sowieso unter unserer Aufsicht stehen, sind in der Regel sehr kooperativ."

Wird für andere Produkte oder Dienstleistungen geworben, entscheidet das Amt je nach Situation: "Wir werden in der Regel aktiv, wenn die Anhänger unnötig Parkraum blockieren." Das passiert am Wochenende immer wieder an der Kö und verärgert Besucher.

Rigoroser gegen Werbe-Parker gehen andere Städte vor. In Berlin können Bürger online Verstöße gegen das dortige Straßengesetz melden – dazu zählt auch das Aufstellen von Werbeanhängern. Auch Hagen verfolgt die "unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen" intensiv. Vor zwei Jahren wurde dort gegen den Besitzer eines Anhängers ein Bußgeld von 250 Euro verhängt, das das Amtsgericht auf 50 Euro reduzierte – weil der Mann im Krankenhaus lag und den Anhänger nicht wegfahren konnte.

Quelle: RP

 
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