Lücken im Transportsystem: Aktenschwund am Gericht
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 09.10.2008Düsseldorf (RPO). Wenige hundert Meter trennen die Büros der Staatsanwaltschaft vom Altstadtgericht. Trotzdem sind auf der Kurzstrecke in diesem Jahr mehr als 60 Akten spurlos verschwunden. Nutznießer sind meist die Angeklagten. Jetzt profitiert sogar Star-Anwalt Rolf Bossi von Lücken im Transportsystem.
Kein Schirm und Jackett schützt den Vorsitzenden Richter des Landgerichts, Rainer Drees, vor dem Sprühregen. Nur im Oberhemd, eine Gerichtsakte unter dem Arm, strebt der Richter im Laufschritt zum alten Arbeitsamt an der Fritz-Roeber-Straße, dem Domizil der Staatsanwaltschaft.
Für die wenigen hundert Meter zwischen Altstadtgericht an der Mühlenstraße und dem Sitz der Ermittlungsbehörde braucht er zu Fuß nur wenige Minuten, kann die mitgebrachte Akte persönlich dort abliefern. Das spart Zeit, weiß der Jurist. Andere Kollegen wissen aber auch: Wer sich selbst auf den kleinen Dienstweg macht, kann wenigstens sicher sein, dass Akten unterwegs nicht verschwinden.
Das passiert immer wieder – und ist nicht bloß ein Ärgernis. Aktuell kommt der Münchner Star-Anwalt Rolf Bossi in den Genuss, dass zwei Ermittlungsverfahren gegen ihn zwangsläufig ruhen. Die Akte Bossi ist nämlich bereits seit Monaten spurlos verschwunden – irgendwo auf dem Weg zwischen Staatsanwaltschaft und Landgericht. 170 000 Verfahren bearbeitet die Staatsanwaltschaft jährlich, mehrfach müssen die Fallakten zwischen Ermittlungsbehörde und Justizgebäude hin- und hergebracht werden.
Gezielter Aktenklau
Die Rechtslage Justizakten vorsätzlich verschwinden zu lassen, gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) als Vergehen und kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Das gilt nicht nur für die Urkundenunterdrückung (Paragraf 274), sondern auch, wenn durch das vorsätzliche Beiseiteschaffen einer Justizakte eine Strafverfolgung vereitelt wird.
Für Strafvereitelung (Paragraf 258) sieht das Gesetz ebenfalls Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Es können auch Geldstrafen verhängt werden.
Dazu werden längst keine Dienstfahrzeuge mehr eingesetzt. Ein privatwirtschaftlicher Bringdienst pendelt täglich bis zu drei Mal zwischen den Behörden. Wie es trotzdem zum Aktenschwund kommen kann, darüber rätseln auch Insider. Star-Anwalt Bossi jedenfalls darf sich freuen.
Anfang des Jahres hatte sich der 84-jährige Jurist bei einem Landgerichtsprozess mit Sicherheitskräften der Justiz angelegt. Urplötzlich hatte der Anwalt mehrere Wachtmeister zusammengebrüllt („Halt das Maul!“) und einen der Bediensteten tätlich angegriffen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Widerstands, wegen Beleidigung und auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bossi soll später sein Auto vom Gerichtsparkplatz gefahren haben, obwohl er keinen Führerschein mehr besitzt. Am 1. Juli schickte die Staatsanwaltschaft die Akte Bossi per Pendelbus an Landgerichtspräsident Heiner Blaesing.
Der Behörden-Chef sollte den Justizkräften eine förmliche Aussagegenehmigung erteilen, damit die Justizwachtmeister als Zeugen vernommen werden könnten. Doch angekommen ist die Akte Bossi an der Mühlenstraße bis heute nicht. Von einem absichtlichen Verschwindenlassen, das obendrein strafbar wäre, geht keiner der Beteiligten aus, eher von Schlamperei. Also muss die Akte Bossi jetzt neu zusammengestellt werden, damit die Verfahren weiter verfolgt werden können.
Meist, so berichtet Staatsanwalt Johannes Mocken, würden Akten irrtümlich in Papierstapeln von anderen Großverfahren dazu gesteckt, seien dann monatelang unauffindbar. Beim Transport von so vielen Fallakten „verschwindet auch schon mal etwas“, gibt Mocken zu.
Aber die meisten Akten, die laut Beamtendeutsch „außer Kontrolle geraten“ seien, würden wieder auftauchen. Andernfalls müssen die Dokumente rekonstruiert, die Akten neu erstellt werden. In diesem Jahr sind schon 62 Akten auf den Verlustlisten aufgetaucht. Im Jahresdurchschnitt verschwinden fast hundert Akten.
Die Zeitverzögerung, die sich daraus ergibt, „spielt Tatverdächtigten in die Hände“, sagt Strafverteidiger Leonora Holling. Kann eine Akte nämlich nicht wieder beschafft werden, könnte eine Straftat sogar verjähren. Und je länger die Justiz nach ihren Akten fahndet, „desto weniger Erinnerung haben Zeugen an den konkreten Ablauf der Tat“.
Anwältin Holling ergänzt: „Ein Verschulden der Justiz, das zu einer Verfahrensverzögerung führt, muss sich auch strafmildernd für Angeklagte auswirken.“ Heißt: Je länger die Tat zurückliegt und je größer das Verschulden der Justiz, desto geringer die Strafe.
So weiß Staatsanwalt Johannes Mocken von einem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Maastricht um Amtshilfe gebeten hatte – und bis heute vergeblich auf die Originalakte wartet. Nachdem auch diese Dokumente verschwunden waren und rekonstruiert werden mussten, holte ein Justiz-Mitarbeiter aus Maastricht die Neu-Akte dann mit seinem Privatauto persönlich in Düsseldorf ab. Doch auch mitten im Landgericht gibt es mysteriöse Aktenschwunde.
So sind im spektakulären WestLB-Prozess Anfang des Jahres mehrere Aktenordner aus dem Gerichtssaal verschwunden. Ein privater Fernseh-Sender hatte in einer mehrwöchigen Verhandlungspause im Gericht einige Krimi-Szenen gedreht. Hinterher fehlte ausgerechnet die Anklageschrift gegen Ex-Bank-Chef Jürgen Sengera und blieb bis heute unauffindbar. Der Prozess wurde dadurch nicht behindert, ist inzwischen beendet. Doch gelöst wurde das Aktenrätsel nie.
Immerhin haben Justizkräfte nach Abschluss der Dreharbeiten statt der Gerichtsakte wenigstens einige Seiten aus dem Original-Drehbuch zur Serie „Alarm für Cobra 11“ gefunden.
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