Mannesmann-Prozess: Aktionärsschützer erwarten keine Verurteilung
zuletzt aktualisiert: 21.01.2004 - 11:07Hamburg/Düsseldorf (AP). Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, erwartet im Mannesmann-Prozess Freisprüche oder die Einstellung der Verfahren. Hocker sagte dem NDR am Mittwoch: "Ich meine, das ist jetzt sinnvoll, dass wir mal ein klärendes Gewitter in diesem Bereich in Deutschland bekommen." Er glaube aber nicht, dass es zu einer Verurteilung der einzelnen Angeklagten kommen werde.
Schließlich sei es im Bereich der Aufgaben des Aufsichtsrates, über die Managervergütung zu entscheiden. "Und das haben sie gemacht, und wenn sie auch unangemessen hoch entschieden haben, das mag ja sein, ist dieses aber für mich noch nicht strafrechtliche Untreue", sagte der Aktionärsschützer.
Hocker, der auch Mitglied in der Cromme-Kommission für den Deutschen Corporate Governance Codex (Regeln zur guten Unternehmensführung) ist, betonte: Der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser, der rund 66 Millionen Mark erhalten hatte, habe "zumindest den Wert des Unternehmens um 144 Milliarden Mark erhöht. Wenn man diese 144 Milliarden Mark vergleicht mit den 66 Millionen, dann relativiert sich das alles".
Insgesamt ist eine solche Debatte um Abfindungen nach Hockers Ansicht nur in Deutschland vorstellbar. "In der Schweiz, in den USA besonders, aber auch in England, kann man sich so eine Debatte angesichts eines so erfolgreichen Ergebnisses für Aktionäre nicht vorstellen." Für ihn sei das Verwerflichste, dass der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk auch 6 Millionen bekommen habe. "Dieses hätte an sich über die Hauptversammlung nach dem deutschen System gehen müssen, das ist für mich das Verwerflichste in diesem Bereich."
Hocker berichtete zudem: "Wir haben vor kurzem eine Studie erstellt und da haben wir gesehen, dass im Durchschnitt die Manager der größten deutschen Unternehmen im Jahr Fixum plus Tantieme 1,25 Millionen Euro bekommen haben." Normalerweise sei die Abfindung in der Höhe des Vertrages. "Wenn also ein Vertrag zum Beispiel noch drei Jahre dauert, dann werden die drei Jahre vorab ausgezahlt plus einem gewissen Lästigkeitswert, mit dem man sich die Verschwiegenheit des ausgeschiedenen Managers erkauft."
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