Gymnasium musste geräumt werden: Amokdrohung: Schüler verurteilt
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 24.01.2008 - 07:55Düsseldorf (RPO). Ein 14-Jähriger hatte vor sechs Wochen das Goethe-Gymnasium in Angst und Schrecken versetzt, die Schule blieb für einen Tag geschlossen. Das Jugendgericht verhängte gestern 30 Arbeitsstunden als Strafe.
Von einem „Scherz“, einem „Spaß“ oder einem harmlosen Schülerstreich war das weit entfernt. Für 970 Schüler des Goethe-Gymnasiums an der Lindemannstraße musste am 10.Dezember 2007 ein kompletter Unterrichtstag ausfallen, das Gebäude wurde geräumt, von Polizisten durchsucht, Schüler und Eltern durchlitten Angst und Schrecken.
Im Internet hatte ein 14-jähriger Pennäler zuvor in einem Schüler-Chatroom eine Amokdrohung hinterlassen. Gestern befasste sich das Jugendschöffengericht mit dem Missetäter. Als „Jugendlicher mit Verantwortungsreife“ war er wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ angeklagt.
Das Jugendrecht schreibt vor, dass Verhandlungen gegen Minderjährige stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden müssen. So auch der 30-Minuten-Prozess gestern unter Vorsitz von Jugendrichter Edwin Pütz. Zu erfahren war nur, dass der 14-Jährige schon weit vor dieser Verhandlung ein Geständnis abgelegt hatte.
Demnach hat er seine knappe Drohung im Internet („Amok 10.12“) nur zum „Scherz“ eingetragen. Mehr noch: Schon am 6.Dezember war dieser Eintrag bei Mitschülern aufgefallen. Am nächsten Tag erfuhr auch seine Klassenlehrerin davon, drängte den Jungen, seinen Eintrag zu löschen - und sah davon ab, die Schulleitung zu informieren. Das Direktorium wurde aber am 9.Dezember von besorgten Eltern alarmiert - und zog prompt die Polizei zu Rate. „Ich musste so reagieren“, hatte Rektorin Renate Glenz damals der RP erklärt. Zwar habe „zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestanden“, gab auch die Polizei damals gleich Entwarnung. Aber Rektorin Glenz sah trotzdem keine Wahl: „Was, wenn wirklich etwas geschehen wäre?“ So schien die Räumung des Schulkomplexes und die Meldung an die Polizei noch das mildeste Mittel.
Der 14-Jährige aus dem achten Jahrgang kam gestern mit einer Gardinenpredigt davon, offiziell heißt das: mit einer „eindringlichen Verwarnung“. Und die Richter brummten ihm 30 Stunden Sozialarbeit auf. Die Folgen für den Jungen sind jedoch umfangreicher und gravierender. So musste er inzwischen das Gymnasium verlassen, besucht nun eine Realschule. Seine Eltern sollen sein Taschengeld gekürzt und ihm Internetverbot erteilt haben. Und womöglich muss er auch die Kosten für den Einsatz der Sicherheitskräfte tragen.
Wie ein Polizeisprecher gestern auf Anfrage mitteilte, wird derzeit noch geprüft, ob der Schüler in Regress genommen werden soll. Falls die Behörde ihre Einsatzkosten geltend macht, kämen auf den Jungen und seine Eltern Forderungen „im unteren vierstelligen Bereich“ zu. Eine Entscheidung darüber steht aber noch aus.
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