Verfahren am 4. Februar: Amtsgericht verhandelt über 18-Cent-Klage
zuletzt aktualisiert: 18.12.2009 - 07:54Düsseldorf (RPO). Wegen einer Zivilklage, in der es lediglich um 18 Cent geht, muss beim Amtsgericht demnächst verhandelt werden. Im Streit zweier Vertragspartner um 81,47 Euro ist der Hauptteil der Forderung zwar längst bezahlt.
Aber vermutlich durch einen Rechenfehler waren noch 18 Cent offen geblieben. Und die Klägerin, die in Rath einen Büroservice betreibt, will darauf nicht verzichten. Also muss ein Amtsrichter über den Fall am 4.Februar (9.30 Uhr, Saal A142) ordnungsgemäß verhandeln. (Az: 50 C 14078/09)
Im März 2009 hatte die Frau für einen Kunden Schreibarbeiten ausgeführt. Auf die Bezahlung von 81,47 Euro wartete sie aber lange vergebens. Im Mahnbescheid erhöhte sich die Forderung durch Anwalts- und Gerichtskosten auf zuletzt sogar 135,27 Euro. Eine Woche danach überwies der säumige Kunde das Geld – aber nicht vollständig. 18 Cent fehlten. Und die Klägerin blieb hart: Sie sehe keinen Grund, auf diesen Betrag zu verzichten. Doch gegen einen Vollstreckungsbescheid legte ihr Auftraggeber dann Einspruch ein. Also muss der Fall wegen 18 Cent nun tatsächlich vor Gericht.
2008 waren beim Amtsgericht rund 17 000 Zivilklagen eingegangen. Für 2009 zählt die Behörde bisher 15 317 Fälle. Dass es um Kleinst-Beträge geht, kommt laut Gerichtssprecher Stefan Coners "selten" vor. Aber "rechtsstaatlich ist das nicht zu beanstanden". Tatsächlich dürfen Richter eine Zivilklage nicht wegen einer Bagatellsumme ablehnen. Coners: Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze." Also müsste das Gericht auch wegen eines Streits um einen einzigen Cent verhandeln. Die Kosten, die dadurch verursacht werden, übersteigen die Forderung aber erheblich. So könnten im aktuellen Prozess um jene 18 Cent Gerichts- und Anwaltskosten von bis zu 80 Euro auflaufen. Dass die Staatskasse dafür gerade stehen muss, ist immerhin ausgeschlossen. Kommt es nämlich zum Urteil, zahlt der Verlierer. Und zwar nicht nur die Streitsumme, sondern auch sämtliche Kosten.
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