Angeblich Angestellte belästigt: Anklage gegen Imbiss-Chef
zuletzt aktualisiert: 29.07.2010 - 08:59Düsseldorf (RPO). Vielfach soll der 36-jährige Chef eines Imbiss-Lokals seine weiblichen Angestellten sexuell beleidigt, die jungen Frauen in ihrer Ehre verletzt haben. So steht es jetzt in einer Anklage, über die das Amtsgericht Ende August verhandelt.
Zwischen Mai und Juli 2009 habe der Imbiss-Inhaber demnach acht Beleidigungen mit sexuellem Hintergrund sowie eine sexuelle Nötigung begangen. Dabei war ein gleichgelagertes Verfahren gegen ihn erst wenige Wochen zuvor eingestellt worden gegen eine Auflage von 2000 Euro.
Er habe in seinem Lokal eine "familiäre Atmosphäre" schaffen wollen, hatte der 36-Jährige bei dem eingestellten Verfahren ausgesagt. Doch was der Mann darunter versteht, brachte seine Angestellten, darunter zwei Auszubildende, offenbar in permanente Bedrängnis. Ihren Anzeigen zufolge soll der Chef ihnen mehrfach auf den Po gehauen, sich intensiv für ihre Unterwäsche interessiert, soll seine Untergebenen umfasst, sie geküsst und gegen ihren Willen auch an den Beinen gestreichelt haben.
Meist habe er dazu Orte ausgewählt, die nicht von Videokameras erfasst wurden. In Lokal-Ecken, im Kühlhaus oder im Büro habe er dann speziell die beiden Auszubildenden regelrecht abgepasst. Auch ein männlicher Zeuge hatte die auffallende Schwäche des Chefs für die weiblichen Angestellten beschrieben. Dessen sexuelle Annäherungen hätten aber den Rahmen eines "familiär" geführten Betriebes bei weitem überschritten.
Auch die Lebensgefährtin des Angeklagten, die zeitweise im Lokal mitgearbeitet hatte, soll von Übergriffen des 36-Jährigen gewusst haben. Sie soll den Opfern geraten haben, den Chef notfalls zu schlagen, sobald er zudringlich werde. Sie wird auch mit der Einschätzung zitiert, ihr Partner gehöre eigentlich in Therapie, doch dafür habe er kein Geld. Zu den aktuellen Vorwürfen hat sich der Angeklagte bisher nicht geäußert. Schweigt er auch im jetzt anstehenden Prozess, dann bleibt seinen Angestellten nichts übrig, als ihre Vorwürfe im Zeugenstand in allen Details erneut zu schildern.
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