Mord an Millionärswitwe: Anwalt des Verurteilten reicht Revision ein
zuletzt aktualisiert: 08.09.2010 - 15:00Der Anwalt des wegen Mordes verurteilten 39-jährigen Schreiners aus Köln hat Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für seinen Mandanten eingereicht. Die Indizienlage reiche nicht aus, um die Tat dem Beschuldigten zuzurechnen, erklärte er am Mittwoch in Köln.
Der Angeklagte hatte stets bestritten, im Jahr 2000 eine 87-jährige Millionärswitwe aus Düsseldorf getötet und beraubt zu haben.
Der spektakuläre Mordfall war erst im vergangenen Jahr aufgeklärt worden, nachdem Spurenexperten dank neuer Ermittlungsmethoden DNS-Spuren des Angeklagten am Pullover des Opfers hatten nachweisen können. Der Mann hatte zur Tatzeit als Hausmeister für die vermögende Frau gearbeitet.
Der Anwalt kritisierte nun jedoch, dass in der Wohnung und an der Kleidung der Toten nicht nur DNS-Spuren des 39-Jährigen gefunden worden seien. An den beiden Händen des Opfers habe es auch Spuren einer weiblichen DNS gegeben, die bis heute keiner Person aus dem Umfeld der Frau zugeordnet werden konnten.
Für ihn sei es daher nicht nachvollziehbar, dass die DNS-Spuren des Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Tod der Millionärswitwe stehen sollten, die weiblichen Spuren jedoch nicht.
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