Bei Einlass-Kontrollen ertappt: Anwalt mit Pistole im Gericht
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 15.01.2008 - 08:24Düsseldorf (RPO). Bei den neuen Einlass-Kontrollen der Justiz in der Altstadt wurde gestern ausgerechnet ein Anwalt dabei ertappt, wie er eine Handfeuerwaffe mit hineinnehmen wollte. Nun wird geprüft, ob er die Waffe zurecht führen durfte.
Seit gestern werden alle Besucher des Gerichtsgebäudes in der Altstadt an der Mühlenstraße am Eingang auf gefährliche Gegenstände und Waffen kontrolliert. Ausgerechnet ein Rechtsanwalt war der erste Besucher, der in der Kontrolle spektakulär auffiel: Mit einer Kleinkaliber-Pistole, geladen mit sechs Schuss, wollte der Advokat den Haupteingang des Justizgebäudes passieren. Bei anderen Besuchern wurden lediglich Taschenmesser oder Haarsprays gefunden, die ihnen beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt wurden. Die Waffe des Anwalts wurde dagegen vorläufig beschlagnahmt.
Der mit der Waffe erwischte Jurist wollte die gestern erstmals durchgeführten Eingangskontrollen mit dem Hinweis umgehen, er sei schließlich Rechtsanwalt. Offenbar leitete er daraus den Anspruch ab, keiner Kontrolle zu unterliegen. Doch da dieser Jurist beim Amtsgericht weder bekannt war noch einen Anwaltsausweis vorlegen konnte, musste er die Sicherheitsschleusen benutzen. Vorher öffnete der Advokat jedoch seinen Aktenkoffer und wies auf seine mitgebrachte Pistole hin.
Der Jurist hatte keinen Waffenschein bei sich (was vorgeschrieben wäre), will nun aber dennoch nachweisen, dass er zum Führen der Waffe berechtigt sei. Kann er das nicht, droht ihm ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die war mit Munition des Kalibers .22 geladen - zwar laut Definition des Gesetzgebers ein so genanntes Kleinkaliber, aber dennoch eine im Ernstfall tödliche Waffe.
Die Fundstücke bei anderen Besuchern waren weit harmloser und werden nach Gerichtsangaben keine weiteren Verfahren nach sich ziehen.
Bei Getränkeflaschen griffen die Wachtmeister zu einer pragmatischen Lösung: Wer ein Getränk mit ins Gebäude nehmen wollte, musste die Flasche öffnen und einen Schluck daraus trinken. Erst danach konnten sie die Flaschen mit ins Gebäude nehmen. Einem der Besucher, der Alkohol dabei hatte, wurde der Zutritt gänzlich verwehrt. „Alkohol bleibt draußen“, so Amtsgerichtssprecher Stefan Coners.
Insgesamt zogen die Sprecher beider Justizbehörden ein positives Fazit der Kontrollen. Die meisten Besucher hätten Verständnis gezeigt für die Sicherheitsmaßnahme, bei der das Amtsgericht während der gesamten Dienstzeit bis zu zwölf Beamte, das Landgericht bis zu acht Justizwachtmeister einsetzt. - /WULF KANNEGIESSER
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