Blauzungenkrankheit: Düsseldorf ist gefährdetes Gebiet: Anzeigepflicht für Schafe, Rinder und Ziegen
zuletzt aktualisiert: 12.09.2006 - 15:47Düsseldorf (dto). Aufgrund der sich ausbreitenden Blauzungenkrankheit, die Rinder, Schafe und Ziegen befällt, weist das Amt für Verbraucherschutz darauf hin, dass die Haltung dieser Tiere anzeigepflichtig ist. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden. So muss beispielsweise auch die Hobbyhaltung von ein oder zwei Schafen angezeigt werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe, Ziegen und Rinder befällt. Die Krankheit endet häufig tödlich. Menschen und andere Tierarten sind nicht gefährdet. Der Verzehr von Milch, Milchprodukten und Fleisch der Tierarten ist unbedenklich.
Um im Falle eines Ausbruchs schnell und effektiv handeln zu können, ist es für die Mitarbeiter im Amt für Verbraucherschutz wichtig, jede auch noch so kleine Tierhaltung zu kennen. Durch die Anzeige der Tiere helfen die Halter mit, dass im Seuchenfall die Krankheit schnell und zuverlässig bekämpft werden kann. Darüber hinaus muss auch die Haltung von Schweinen, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern und Wachteln dem Amt gemeldet werden.
Bei der Anzeige sind die Tierart und die Anzahl der Tiere sowie die Nutzungsart (etwa: Hobbyhaltung) und der Standort der Tiere angegeben werden. Bei Nichtbeachtung der Anzeigepflicht drohen Bußgelder. Anzeigen zur Tierhaltung nimmt das Amt für Verbraucherschutz - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Heinrich-Ehrhardt-Straße 61, 40468 Düsseldorf, Telefon 02 11 / 89-9 32 42, Fax: 02 11 / 89-2 91 26, oder E-Mail veteriaeramt@stadt.duesseldorf.de entgegen.
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