Ärger um Klimaanlage: Apollo-Streit: Erste Annäherung vor Gericht
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 04.01.2010 - 18:11Düsseldorf (RPO). Im Dauerstreit der Haus-Eigentümer mit den Theaterleuten des Apollo-Varietés kam es am Montag vor dem Landgericht erstmals zu einer Annäherung. Gütlich einigten sich beide Seiten im Prozess um 16.500 Euro (für Überprüfungen der Klimaanlage) auf eine Kostenteilung.
Der Anwalt der Eigentümer - zwei private Investoren aus Münster - kann den Vergleich bis zum 18. Januar noch widerrufen. Etliche andere Streitpunkte sind dagegen weiterhin offen.
So ist eine außerordentliche Kündigung für die Varieté-Macher noch lange nicht vom Tisch: Beim Oberlandesgericht (OLG) haben die Vermieter gegen ihre Prozessniederlage vom Herbst 2009 jetzt Berufung eingelegt (Az: I-10 U 147/09). Darüber verhandelt das OLG ab dem 20. Mai.
Rückblende: Weil die Varieté-Betriebs GmbH das Gebäude unterhalb der Kniebrücke zwölf Jahre nach der Apollo-Eröffnung verkommen lasse, hatten die Vermieter 2008 die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Angeblich hätten die Varieté-Leute in einer Vielzahl von Fällen gegen Mieterpflichten verstoßen.
Die Klage der Apollo-Macher dagegen hatte Erfolg: Vor vier Monaten erklärte das Landgericht die Kündigung für „unbegründet”. Parallel führen die Streit-Parteien noch zwei Prozesse. So geht es vor der 10. Zivilkammer (Az: 10 OH 19/07) auch um einen undichten Spülmaschinen-Schlauch und ausgelaufenes Spülwasser, das im undichten Fliesenboden der Apollo-Küche unbemerkt versickert ist. Ob hier bauliche Mängel zu Grunde lagen oder eine Nachlässigkeit der Varieté-Truppe, ist noch nicht entschieden.
Bereinigen wollte der Apollo-Anwalt am Montag zumindest den weiteren Zwist mit den Vermietern um 16.500 Euro. Zur Frage, ob die Apollo-Truppe die Lüftungsanlage ordnungsgemäß gewartet habe, war es bis 2005 nämlich zu mehreren Besprechungen gekommen - und die Kosten für das beteiligte Personal der Vermieter-Firma sollte die Apollo-GmbH tragen.
Die Varieté-Truppe sagte am Montag die Zahlung von 8500 Euro zu - „weil wir diese Sache damit beenden wollen”, so deren Anwalt. Das Apollo wolle sich lieber um „ordentliche Künstler, ein schönes Programm und zufriedenes Publikum” kümmern, als mit den Vermietern zu zanken. Sollte die Gegenseite den Vergleich aber widerrufen, kommt es am 8. Februar zum Urteil.
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