Innenstadt: Arbeiter stürzt von Baugerüst
VON GEORG AMEND UND STEFANI GEILHAUSEN - zuletzt aktualisiert: 04.04.2012 - 19:41Düsseldorf (RPO). Bei Fassadenarbeiten ist am Mittwoch ein 36 Jahre alter Neusser aus drei Meter Höhe auf die Charlottenstraße gestürzt. Ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei zufolge war er von einem herabfallenden Metallteil getroffen worden.
Noch am Abend schwebte der Arbeiter, den der Notarzt gegen 9.30 Uhr in eine Spezialklinik bringen ließ, in Lebensgefahr. Er soll einen offenen Schädelbruch und eine Beinverletzung erlitten haben, als er vom Vordach eines eingerüsteten Mehrfamilienhauses stürzte.
An dem Haus sollten Anstreicherarbeiten durchgeführt werden, als sich in einer der oberen Etagen ein Gerüstteil löste und den Arbeiter am Kopf traf. Der Mann geriet, von dem Metallteil schwer verletzt, ins Taumeln und stürzte von dem Dach. Feuerwehr und Polizei sperrten die Unfallstelle ab, während der Notarzt sich um den Schwerverletzten kümmerte und der Rettungsdienst auch dessen geschockte Kollegen betreute.
Arbeitsschutzdezernat
Organisation Das Dezernat 55 der Bezirksregierung ist für den Arbeitsschutz zuständig
Sitz Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
Außenstellen Das Dezernat 57 ist für Arbeitsschutz und Inspektionsdienste zuständig und sitzt in Essen, Gladbach und Wuppertal
Internet www.brd.nrw.de
Die Kriminalpolizei nahm noch am Vormittag die Ermittlungen auf. Ein Team der Spurensicherung untersuchte die Unfallstelle. Außerdem wurde das Arbeitsschutzdezernat der Bezirksregierung hinzu gerufen, das in solchen Fällen routinegemäß die Unfallstelle überprüft. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte eine Sprecherin der Behörde jedoch: „Der Bezirksregierung ist von einem solchen Unfall in der Innenstadt nichts bekannt.“
Eine Stellungnahme zum konkreten Fall sei deshalb nicht möglich. Generell gelte: „Baufirmen müssen eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Nach der Baustellenverordnung ist bei größeren Baumaßnahmen zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen. Die Beschäftigten sind hierzu entsprechend zu unterweisen. Das Tragen geeigneter Schutzkleidung ist vorgeschrieben.“
Ob der Verunglückte einen Helm trug oder nicht, warum und in welcher Höhe sich das Metallteil löste, gehört nach Aussage von Polizeisprecher Markus Niesczery „zu den Dingen, die noch aufzuklären sind“. Auch dazu hieß es bei den Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung lediglich generell: „Das Tragen von Schutzhelmen bei Dacharbeiten ist dann erforderlich und vorgeschrieben, wenn Kopfverletzungen zu befürchten sind.“
Falls Bürger beobachten, dass Arbeiter keine Schutzkleidung tragen, sind sie nicht in der Pflicht, diesen Missstand mitzuteilen, erklärten die Arbeitsschutzexperten der Bezirksregierung. Falls sie es dennoch tun möchten, seien die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Zentrale ist telefonisch unter 0211 475-0 zu erreichen.
Erst am Dienstag war ein Arbeiter auf dem Graf-Adolf-Platz verletzt worden, als sich auf der Baustelle der Wehrhahn-Linie eine zwei Tonnen schwere Stahlplatte löste und ihm auf den Fuß fiel. Er soll dank der vorgeschriebenen Schutzkleidung glimpflich davon gekommen sein.







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