832 Ich-AGs im Raum Düsseldorf: Arbeitslose werden zum eigenen Chef
zuletzt aktualisiert: 06.01.2004 - 13:58Düsseldorf (dto). Fast sechs Monate war Veronika Mathiak arbeitslos. Dann entschloss sich die Damenschneiderin kurz vor dem Jahresende, nicht mehr jeden Monat aufs neue ohne Erfolg zum Arbeitsamt zu gehen, sondern mit Unterstützung des Amtes den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Seit Dezember ist sie ihr eigener Chef und verkauft selbstgebaute Marionetten. Die 33-jähriger Hildenerin gehört zu den 832 Existenzgründern, die mit Hilfe des Düsseldorfer Arbeitsamtes im vergangenen Jahr eine Ich-AG gegründet haben.
Für Mathiak war ihre Ich-AG gegenüber dem Nichts-Tun als Arbeitslose die bessere Alternative. „Das große Geld werde ich damit aber nicht machen und auch leben könnte ich von dem Einkommen meiner Ich-AG bisher nicht“, so ihre Einschätzung. So viele Puppen habe sie bisher noch nicht verkaufen können, aber vom Arbeitsamt bekomme sie in jedem Fall schon mal im ersten Jahr 600 Euro Existenzgründungs-Zuschuss monatlich, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten noch 240 Euro. Hinzu kommen die noch geringen Einnahmen durch den Verkauf ihrer Marionetten aus Modeliermasse und deren selbstgeschneiderten Kleidern. Erst wenn ihr jährlicher Gewinn 25.000 Euro übersteigt, muss sie auf eigenen Beinen stehen.
Bisher habe sie eher zufällig Aufträge über Verwandte und Bekannte bekommen, die ein kreatives Weihnachtsgeschenk wollten. „Nach einem Foto habe ich zum Beispiel die Marionette der Tochter einer Auftraggeberin gestaltet.“ Die 33-Jährige weiß jedoch aus den Beratungsgesprächen bei der IHK, für die sie vom Arbeitsamt Beratungs-Schecks erhalten hat, dass sie das Geschäft nicht dem Zufall überlassen darf. Unternehmerisches Denken ist für sie noch etwas Neues. Da sie sich ein eigenes Geschäft noch nicht leisten kann, will sie ihre Marionetten zunächst über das Internet, auf Märkten und Messen vertreiben. Außerdem habe sie bereits diverse Geschäfte und Arztpraxen angesprochen, die die Phantasie-Puppen jetzt ausstellen und verkaufen wollen.
Immer mehr wagen den Schritt in die Selbstständigkeit
Insgesamt haben im vergangenen Jahr rund 3.800 Düsseldorfer Arbeitslose in der Selbstständigkeit ihren persönlichen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit gesehen, ein geringer Teil davon aus eigener Kraft. 832 gründeten eine Ich-AG, weil sie ohnehin nur geringe Leistungen vom Arbeitsamt erhalten haben. Schritt für Schritt versuchen sie, mit Mitteln des Arbeitsamtes als Kurierfahrer, Hausmeister, Internet-Dienstleister, Kosmetikerinnen, Journalisten, Friseure oder Kostümbildner ein eigenes Geschäft aufzubauen.
2.635 ehemals Arbeitslose haben 2003 für sechs Monate ein Überbrückungsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe erhalten. „Diese Leistung empfiehlt sich allerdings nur für Arbeitslose, die hohe Leistungen von uns erhalten“, so Arbeitsamtsprecher Peter Wege. Anders als bei der Ich-AG gibt es Überbrückungsgeld nur, wenn der Geschäftsplan etwa durch die IHK oder die Handwerkskammer als tragfähig erachtet wurde.
Das Überbrückungsgeld ist somit nur eine Anschubhilfe für erfolgreich erscheinende Geschäfts-Konzepte, die sich nach sechs Monaten selbst tragen müssen. Doch immer mehr Düsseldorfer Arbeitslose hatten offenbar eine von Fachleuten als tragfähig beurteilte Geschäftsidee. Wurden 2002 noch 1.654 Arbeitslose durch das Überbrückungsgeld zu Jung-Unternehmern, waren es 2003 schon 2.635.
Doch nicht nur bei Empfängern von Überbrückungsgeld sollte die Geschäftsidee stimmen. Auch bei Ich-AGs mit ihrem vereinfachten Prüfverfahren dürfe nicht allein das Fördergeld zur Existenzgründung animieren, denn auch die Ich-AG muss spätestens nach drei Jahren auf eigenen Beinen stehen, mahnt Arbeitsamt-Sprecher Wege. „Die Fördermöglichkeiten können weder unzureichende Geschäftschancen ausgleichen noch fehlendes Startkapital ersetzen.“ Deshalb wird sich auch Veronika Mathiak noch so manchen Beratungs-Scheck beim Arbeitsamt holen, um bei der IHK oder anderen Fachleuten ihr unternehmerisches Denken weiter zu schärfen. Wenn alles nicht klappt, kann sie sich aber in jedem Fall wieder arbeitslos melden und erhält dann ihre Restansprüche aus dem Arbeitslosengeld.
Von Stefan Felten
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