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Hartz-IV-Empfänger betroffen: Arge fordert Geld für 21.000 Kinder zurück

VON STEFANIE WINKELNKEMPER - zuletzt aktualisiert: 24.02.2010 - 18:01

Die Arge beschäftigt ein Jahr lang fünf Mitarbeiter, um 20 Euro Kindergeld von Hartz-IV-Empfängern zurückzufordern, die zuviel gezahlt wurden. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen.  

Der bürokratische Aufwand durch die kurzfristige gesetzliche Kindergelderhöhung zum neuen Jahr stellt sich als immens heraus. Werner Rous, Geschäftsführer der Arge Düsseldorf, erklärt auf Anfrage der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass in Düsseldorf in 21.000 Fällen Kindergeld zurückgefordert werden muss. Betroffen sind Hartz-IV-Empfänger, die 20 Euro je Kind zu viel erhalten hatten und dieses nun zurückerstatten müssen.

„Mehraufwand beträgt fünf Jahresarbeitskräfte”

Rous hat errechnet, dass der entsprechende Aufwand für die Arge „fünf Jahresarbeitskräften” entspricht. Übersetzt aus dem Beamtendeutsch heißt das: Fünf Menschen arbeiten nun ein Jahr daran, 20 Euro je Kind von den betroffenen Familien einzutreiben. Ein Sprecher der Arge erklärt den enormen Zeitaufwand damit, dass zunächst der alte Bescheid aufgehoben werden müsse, dann ein neuer erstellt und die Rückforderung eingeleitet werden müsse. Auf Mahnungen und die entsprechenden weiteren Schritte habe man sich ebenfalls eingestellt, so dass pro Fall 45 Minuten Arbeitszeit erwartet werden.

Hintergrund des Verfahrens ist die Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2010 um 20 Euro je Kind. Hartz-IV-Empfänger profitieren davon nicht, weil ihnen die Summe von der Regelleistung abgezogen wird. Da das Gesetz erst sehr spät, am 30.Dezember 2009, verkündet wurde, konnte die Erhöhung des Kindergeldes laut Bundesagentur für Arbeit in vielen Fällen bei der Januar-Zahlung des Arbeitslosengeldes nicht mehr verrechnet werden.

Die Grünen in Düsseldorf hatten nun an die Arge, die in anderen Städten auch Jobcenter heißt und generell für Hartz-IV-Empfänger zuständig ist, die Frage gestellt, ob unter gewissen Voraussetzungen auf die Rückforderung verzichtet werden könne. Rous verneint ausdrücklich. Eine Verrechnung oder ähnliche Alternative sei nicht möglich. Rous: „Die Arge ist verpflichtet, geltendes Recht korrekt umzusetzen.” Ansonsten sei eine gesetzliche Änderung erforderlich.


 
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