Gas-Riech-Kappe beschädigte Wagen: Auto kaputt: Stadtwerke zahlen
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 28.02.2007 - 08:41Düsseldorf (RPO). Weil sein Wagen durch eine Gas-Riech-Kappe beschädigt wurde, hat ein 48-Jähriger die Stadtwerke verklagt. Gestern verurteilte ein Amtsrichter das Unternehmen zur Zahlung: Es hätte für mehr Sicherheit sorgen müssen.
Früher gab es sie zu Tausenden überall auf den Straßen, heute zählen sie zu einer aussterbenden Art: So genannte Gas-Riech-Kappen - also kleine, gusseiserne Deckel auf der Fahrbahn -waren bis vor wenigen Jahren ein weit verbreiteter Massenartikel über jeder Hoch- und Mitteldruckleitung, die Gas führte. Wie fast alle Stadtbewohner hatte sich auch ein 48-jähriger Autofahrer über die Existenz dieser Deckel nie Gedanken gemacht. Bis er mit seinem Auto im Juni 2006 an der Bernburger Straße über einen fuhr - und das hochgeschleuderte Metallstück sein Auto beschädigte. Gestern entschied ein Amtsrichter, dass die Stadtwerke für den Schaden von rund 1200 Euro gerade stehen sollen.
Gas-Riech-Kappen sind sechseckige Metallstücke, im Durchmesser etwa zehn bis zwölf Zentimeter groß und sozusagen pflegeleicht. Einmal über einer Gasleitung in den Straßenbelag eingebaut, dienten sie früher dazu, bei Hoch- und Mitteldruckleitungen routinemäßig mit einer Sonde zu prüfen, ob die Gasrohre an den Nahtstellen dicht geblieben sind. Inzwischen sind die Messinstrumente der Stadtwerker aber derart verfeinert, dass solche senkrechten Messkanäle bis hinunter zu den Leitungen nicht mehr nötig sind.
Die Gas-Riech-Kappen verschwanden allmählich aus dem Straßenbild. Nur wenige hundert Exemplare sind noch in Benrath, Eller und Heerdt in einigen Straßenzügen übrig geblieben. Eine davon zertrümmerte beim Überfahren den Unterboden am Auto des Klägers. Der forderte Schadenersatz von den Stadtwerken, weil das Unternehmen gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe. Immerhin war eine Befestigungsschraube an dieser Kappe so verrostet, dass es zum Schaden kommen konnte. Um das zu vermeiden, hätten die Stadtwerke ihre Gas-Riech-Kappen gewissenhaft regelmäßig kontrollieren müssen. Wer das unterlässt, muss im Schadensfall zahlen, so der Kläger. Das sah gestern auch Amtsrichter Thomas Hermeler so - und verurteilte die Stadtwerke zur Zahlung.
Stadtwerke-Sprecher Juan Cava Marin: „Dieses Urteil überrascht uns sehr, wir können es aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehen!“ Immerhin habe es bisher „keine grundsätzlichen Probleme mit diesen Kappen gegeben“. Ob die Stadtwerke den Richterspruch hinnehmen oder anfechten, soll entschieden werden, sobald das schriftliche Urteil vorliegt.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum





