Nachbarn hatten geklagt: Baustopp für das Mövenpick-Hotel
VON DENISA RICHTERS - zuletzt aktualisiert: 09.11.2007 - 08:10Düsseldorf (RPO). Auf der Baustelle an der Ecke Insel-/Freiligrathstraße, wo das Vier-Sterne-Hotel „Mövenpick am Hofgarten“ bald 40 Meter in die Höhe ragen soll, herrscht zurzeit Stillstand. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat klagenden Nachbarn mit Beschluss vom 2. November Recht gegeben. Der Beschluss hat aufschiebende Wirkung, das heißt, es darf nicht weiter gebaut werden, bis eine endgültige Entscheidung auf dem Tisch liegt oder der Investor nachgebessert hat.
Die Richter beanstanden die von der Stadt erteilte Baugenehmigung: Ein Gutachten zum Schallimmissionsschutz habe nicht widerlegen können, dass sich die Lärmbelästigung durch an- und abfahrende Fahrzeuge bei einem Hotel dieser Größenordnung für die Nachbarn „als rücksichtslos erweist“. Gingen von dem Objekt „unzumutbare Umwelteinwirkungen“ aus, wäre das Rücksichtnahmegebot verletzt. Ob das so sei, werde vom Gutachten nicht hinreichend beantwortet.
Zwar sei der genehmigte Umfang des Hotels von 214 Zimmern 201 reduziert, dafür aber der Konferenz- und Tagungsbereich erweitert worden. Die vom Investor in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten setzten voraus, dass der Wellnessbereich nur Hotelgästen zur Verfügung stehen solle, was weniger Verkehr bedeutet. In den Bauvorlagen gebe es eine entsprechende Nutzungsbeschränkung aber nicht.
Auch nachts mit Lärm rechnen
Ähnliches gelte für die Tagungs- und Gastronomiebereiche, für die die Gutachter 50 Prozent bzw. 30 Prozent Außerhausgäste berechnet haben. Im gastronomischen Teil würde zwar die festgelegte Obergrenze von 180 Plätzen nicht überschritten, Hinzu kämen jedoch Konferenz- und Veranstaltungsräume im Tagungsbereich mit bis zu 313 Plätzen, für die es keine zeitliche Beschränkung gebe. Deshalb sei davon auszugehen, dass auch in den Nachtstunden mit Lärmbelästigung durch Taxis oder andere Fahrzeuge zu rechnen sei.
„Das ist für die Anwohner ein beachtlicher Erfolg“, freut sich Rechtsanwalt Clemens Antweiler, der mit anderen Anwohnern 2006 vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg errungen hatte. Er glaubt, dass das gesamte Vorhaben dem geltenden Rahmenplan widerspricht. Planungsdezernent Gregor Bonin bestätigt den Baustopp: „Wir prüfen mit dem Investor, wie wir damit umgehen und wie man nachbessern kann.“ Beide haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einzureichen. Bonin betont, es sei Aufgabe des Investors (Ludger Inholte Projektentwicklung, Hamburg), korrekte Bauanträge einzureichen.
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