Mövenpick-Hotel wird weiter gebaut: Baustopp? Hör mal, wer da hämmert
VON DENISA RICHTERS - zuletzt aktualisiert: 13.11.2007 - 08:24Düsseldorf (RPO). Zehn Tage war es gestern her, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf per Eilbeschluss klagenden Anwohnern des geplanten Mövenpick-Hotels Recht gegeben und die von der Stadt erteilte Baugenehmigung ausgesetzt hat. Baustopp heißt das, was die Stadt als Folge der Entscheidung der Richter verhängen müsste. Doch auch gestern ruhte die Arbeit auf der Baustelle an der Ecke Freiligrath-/Inselstraße nicht: Die drei Kräne transportierten Gewichtiges aus der und in die Grube, es wurde gehämmert, geflext und gebohrt, als sei nichts geschehen.
„Das scheint ein rechtsfreier Raum zu sein“, wundert sich Werner Kunze, „entweder hat die Stadt nicht die Autorität, das stillzulegen oder sie ignoriert wissentlich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts.“ Kunze klagt gemeinsam mit sechs anderen Parteien aus der Nachbarschaft gegen das entstehende Vier-Sterne-Hotel mit 201 Zimmern, Restaurant, Wellness- und großem Tagungsbereich. Das Gebäude sei mit 40 Metern viel höher als laut Rahmenplan erlaubt, argumentieren die Kläger. Sie glauben, dass sich das „Mövenpick am Hofgarten“ mit Hotelgästen allein nicht rentieren werde und deshalb auf externe Besucher in großer Zahl angewiesen sei. Die wiederum würden per Auto, Taxi oder Bus anreisen - und damit für nicht hinnehmbaren Lärm sorgen.
Dem folgten auch die Verwaltungsrichter: Der Investor habe nicht hinreichend belegen können, dass es nicht zu Belästigungen kommen werde, die nicht die Grenzen des Lärmschutzes sprengen würden. Bereits 2006 hatte es einen Vor-Ort-Termin des Gerichts gegeben. Daraufhin wurde die Zahl der Zimmer reduziert. „Wenn der Investor die Beanstandungen der Richter ernst nimmt, müsste er mehr reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Thomas Weischede, der die Kläger vertritt. „Denn er braucht für die beanstandeten Punkte eine neue Baugenehmigung.“
Bis gestern um 12 Uhr mittags hatte der Bauherr Zeit, sich bei der Stadt zu äußern, weshalb auf der Baustelle weitergearbeitet wird. „Wir haben eine Antwort bekommen, die hat uns aber nicht überzeugt“, sagt Planungsdezernent Gregor Bonin. Deshalb habe er eine „Stilllegungsverfügung“ geschickt. „Wenn die heute weiterbauen, wird die Baustelle versiegelt.“
Der Bauherr, die Hamburger Grundbesitz Investitionsgesellschaft (GII), ist sich keiner Schuld bewusst. „Uns liegt noch keine Stillegungsverfügung vor, deshalb bauen wir natürlich weiter“, sagt GII-Geschäftsführer Guido Wiese. Treffe sie ein, „werden wir uns dem nicht verwehren“. Den Beschluss der Richter könne er nicht nachvollziehen, so Wiese. „Wir haben Beschwerde eingereicht, um diese Bedenken auszuräumen.“
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum





