Geldstrafe von 3.600 Euro: Beim Rangieren Rentner getötet: Geldstrafe
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 20.12.2006 - 08:28Düsseldorf (RPO). Dass der Angeklagte aus Fahrlässigkeit einen Menschen getötet hat, weil er beim Rangieren mit seinem Auto nicht umsichtig genug war - „das belastet ihn sicher mehr, als die Verurteilung. Das hab’ ich gespürt“. Darin war sich Amtsrichter Stefan Coners bei der Verhandlung gegen einen 57-jährigen Mechaniker wegen fahrlässiger Tötung gestern sicher. Der Richter ging noch weiter: „Möglicherweise hätte ich denselben Fehler wie der Angeklagte auch begangen. Aber dieser Prozess hat mich wachgerüttelt.“ Der bärtige Mann auf der Anklagebank nickte dazu gedankenschwer, kaum merklich. Und die Tränen liefen ihm bis hinunter zum Kinn.
Fast anderthalb Jahre ist es her, dass aus dem unbescholtenen Mechaniker innerhalb von Sekunden ein Straftäter wurde. Beim Rückwärtsfahren auf einer engen Gerresheimer Anliegerstraße hat der 57-Jährige damals einen Passanten übersehen: Einen 79-jährigen Rentner, der hinter dem Auto des Angeklagten die Straße überqueren wollte. Dabei wurde er vom Auto des Angeklagten angestoßen, umgeworfen und erlitt eine so schwere Kopfverletzung, dass er Tage danach an einer Hirnblutung starb.
Dem Angeklagten ist das bis heute unerklärlich: „Ich hatte mich doch umgedreht beim Rückwärtsfahren, bin langsam gefahren, kaum Schritttempo. Und ich hab’ niemanden gesehen, wirklich! Bis dann ein Klopfgeräusch kam.“ Ein Unfallexperte bestätigte alle Angaben des Autofahrers, sprach von „wahrscheinlich schlurfenden Schritten“ des Rentners. Von einer Maximalgeschwindigkeit des Angeklagten von „etwa drei bis fünf Stundenkilometern“. Und davon, dass der Rentner den Gehweg wohl just in jenem Moment verlassen und die Fahrbahn betreten hatte, als er „im Sichtschatten“ des Angeklagten war. Also eine „Verkettung sehr unglücklicher Umstände“, wie der Verteidiger meinte?
„Hätte den Fehler auch begangen“
Das wollte der Gutachter so nicht gelten lassen. Der Angeklagte hätte nämlich nicht nur zurück sehen, sondern „wechselweise noch in den Außenspiegel sehen müssen“, dann wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Das übernahmen auch die Staatsanwältin, die fünf Monate Bewährungsstrafe forderte, und der Richter, der milder urteilte. Er fand eine Geldstrafe von 3600 Euro ausreichend, entsprechend 90 Tagessätzen.
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