"fiftyfifty" beklagt Hehlerei: Benefiz-Kunst weiterverkauft
zuletzt aktualisiert: 12.12.2006 - 15:26Die Galerie des Düsseldorfer Straßenmagazins "fiftyfifty" klagt über den Weiterverkauf von Benefiz-Kunstwerken. "fiftyfifty" hat nun eine Frist von 24 Monaten für Werke festgelegt, die in seriösen Auktionshäusern weiterverkauft werden. Im Internet darf die Kunst nicht mehr Angeboten werden. Kunden, die sich nicht dran halten, sollen nicht mehr beliefert werden.
Wie ein "fiftyfifty"-Sprecher mitteilte, haben sich in letzter Zeit Weiterverkäufe von Kunstwerken, die in der hauseigenen Galerie erworben wurden, gehäuft. Teilweise tauchten Angebote bei Ebay auf, bevor sie überhaupt von "fiftyfifty" ausgeliefert wurden. Da dieser Vorgang die guten Kontakte zu den Künstlern störe, erklärte ein Sprecher des Düsseldorfer Straßenmagazins, dass Kunden, die in der "fiftyfifty"-Galerie erworbene Arbeiten über das Internet weiterverkaufen, in Zukunft nicht mehr beliefert werden. Gleiches gilt für Käufer, die neu erworbene Kunstwerke innerhalb von 24 Monaten über seriöse Auktionshäuser anbieten.
Die Mitarbeiter des Düsseldorfer Straßenmagazins weisen drauf hin, dass die erworbenen Kunstwerke eine Gegenleistung für die Obdachlosenhilfe ist und zunächst kein Spekulationsgut. Weil die Initiatoren der Benefiz-Galerie gleichzeitig aber auch das Recht achten, mit eigenem Eigentum beliebig verfahren zu dürfen, haben sie sich - nach Empfehlung eines namhaften Künstlers - auf die 24-Monate-Frist geeinigt.
Die Galerie verkauft seit Jahren Kunstwerke zugunsten der Obdachlosenhilfe, die von Künstlern wie Otto Piene, Otmar Alt oder Jörg Immendorff gestiftet wurden.
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