LEG-Affäre: Bewährung für Ex-Chef Witzel
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 13.02.2009 - 11:04Düsseldorf (RPO). Rainer Witzel hat als Geschäftsführer der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft LEG aus einem dahindümpelnden Unternehmen einen rentablen Immobilienkonzern gemacht. Das war aber das einzige Lob, das der 64-Jährige am Donnerstag vom Landgericht zu erwarten hatte. Denn parallel dazu habe er sich bis zu seiner Entlassung 2004 nach Überzeugung des Gerichts über eine Briefkastenfirma in einem Fall der Untreue zu Lasten der LEG sowie in einem weiteren Fall der Anstiftung dazu schuldig gemacht.
Er habe seine Position ausgenutzt, um sich zu bereichern. Nach mehrmonatigem Prozess verhängte das Landgericht dafür gestern zwei Jahre Bewährungsstrafe. Außerdem muss der Ex-Chef von einem der größten deutschen Immobilien-Unternehmen "als spürbare Folge" 100 Stunden Sozialarbeit ableisten und 100 000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen.
Damit hat das Landgericht den im November 2004 nach umfangreichen Ermittlungen gefeuerten LEG-Chef in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen. Weitere Verfahren gegen ehemalige Manager stehen noch aus. Witzel hatte im gesamten Prozess die Vorwürfe stets bestritten, sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Doch wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, dann wäre Witzel für drei Jahre im Gefängnis gelandet.
Das Gericht nahm aber Rücksicht auf sein Lebensalter und seine Verdienste für die LEG. Dennoch stellten die Richter fest: Bei Millionengeschäften durch den Verkauf von Tausenden von LEG-Wohnungen und mit einer "aufwändigen Konstruktion von Verschleierungsmaßnahmen" habe Witzel mittels einer Briefkastenfirma, an der er zu 90 Prozent beteiligt war, heimlich mitkassiert. Dazu hatte jene Firma nämlich Rechnungen eingereicht ohne dafür je eine Gegenleistung erbracht zu haben. Insgesamt flossen rund 670 000 Euro von der LEG auf Umwegen an jene Briefkastenfirma.
In einem Schließfach hatten Ermittler auch einen Vertrag zwischen Witzel und dieser Firma entdeckt – und daneben einen hohen fünfstelligen Bargeldbetrag. Witzel hatte aber bis zuletzt bestritten, dass dies ein Beleg für illegale Mauscheleien sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verurteilter prüfen nun, ob sie Revision einlegen.
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