Düsseldorf Bewährung für Kinderporno-Händler

Düsseldorf · Rentner (78) verkaufte Bild-Dateien für 5500 Euro. Vor Gericht zeigte er keine Reue.

 Die Richterin vermisste gestern im Prozess bei dem angeklagten 78-Jährigen einen "Ansatz von Reue".

Die Richterin vermisste gestern im Prozess bei dem angeklagten 78-Jährigen einen "Ansatz von Reue".

Foto: wuk

Anderthalb Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung, plus 200 Stunden Sozialarbeit — so lautete am Freitag das Urteil des Amtsgerichts gegen einen 78-jährigen Rentner. Laut Pauschalgeständnis, das sein Anwalt ablieferte ("Der Angeklagte räumt alle Taten ein") hatte der Senior Tausende von kinderpornografischen Fotos und Video-Dateien besessen und 2011 damit auch schwunghaften Handel betrieben. "Wie jemand mit so was noch Geld verdienen kann, ist mir unerklärlich", schimpfte die Staatsanwältin.

Halblaute Kommentare von etlichen Nachbarn des Angeklagten, die zum Prozess gekommen waren, machten deutlich, was die Anwohner von der Justiz erwartet hätten: "Sauerei", "viel zu milde", "der muss in den Knast", kam es zischelnd aus dem Publikum. Auch die Richterin gab sich "enttäuscht" darüber, dass nur der Verteidiger die Anklage bestätigt hatte: "Ich hätte mir erhofft, dass der Angeklagte wenigstens einen Ansatz von Reue erkennen lässt!"

Doch der 78-Jährige, locker auf der Anklagebank zurückgelehnt, ließ dazu keine Neigung erkennen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung waren im Mai 2011 fast 5000 Fotos mit kinderpornografischem Inhalt, etliche solcher Videos plus mehr als 3000 Computer-Dateien entdeckt worden, die auch den kriminellen Missbrauch von Kleinkinder zeigten. Und es kam heraus, dass der Angeklagte in mindestens zehn Fällen solche "schrecklichen" Abbildungen (so die Richterin im Urteil) für bis zu 3221 Euro an Gleichgesinnte verkauft hatte.

Insgesamt mehr als 5500 Euro hat er dadurch neben seiner Rente (836 Euro) eingenommen. "Händler halten sich oft nur für Überbringer, weil sie bei der Herstellung solcher schrecklichen Dateien nicht beteiligt waren. Aber ohne solche Abnehmer gäbe es auch keine Hersteller", machte die Richterin um Urteil klar.

Sie hielt die Empörung der Zuschauer für "nachvollziehbar", müsse dem Angeklagten jedoch eine "positive Sozialprognose" bescheinigen. Zumal er wegen solcher Delikte nicht vorbestraft war. Wäre es nach der Staatsanwältin gegangen, so wäre der 78-Jährige direkt in Haft gekommen. Zumindest hätte er als Bewährungsauflage jene 5500 Euro Gewinn aus dem Handel mit Kinderpornos jetzt abstottern müssen. Doch wegen seiner geringen Rente hielt die Richterin eine Arbeitsauflage neben der Bewährungsstrafe für sinnvoller.

(RP)
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