Ärger mit dem Finanzamt Bordell-Chefin kämpft gegen Haftstrafe

Düsseldorf · Als Bordell-Chefin soll eine 49-Jährige aus Paraguay an der Gerresheimer Straße jahrelang Millionenbeträge eingenommen haben. Das traut ihr das Finanzamt zu und auch die Justiz.

Wegen Steuerhinterziehung in 15 Fällen mit einem Schaden von einer Million Euro wurde die Frau bereits zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch seit gestern wehrt sie sich dagegen in der Berufung beim Landgericht. Sie bestreitet, den Bordellbetrieb je gemanagt zu haben.

Die Ermittlungen kamen Ende 2008 zu einem eindeutigen Ergebnis. Nicht nur Freier, die sich in der Wohnung der Angeklagten vergnügt hatten, haben die 49-Jährige als die Chefin beschrieben. Bis zu vier Landsfrauen soll sie den Besuchern demnach offeriert haben, sondern sie habe auch den Zugang kontrolliert, habe Werbeanzeigen in Zeitungen aufgegeben, das Personal eingeteilt und betreut sowie nicht näher bezeichnete "Gerätschaften" für "individuelle sexuelle Leistungen" zur Verfügung gestellt. Und neben männlichen Gästen, die von den Behörden befragt wurden, haben auch Konkurrenten die Angeklagte belastet.

Zudem sagte der Vermieter aus, sie habe den "Club" mit bis zu zehn anderen Frauen aus Paraguay betrieben. Anhand der Bareinzahlungen der Prostituierten, die ihren Liebeslohn per Bank in die Heimat schickten, errechneten die Ermittler, dass in jener Wohnung monatlich 60 000 Euro eingenommen wurden. Diesen Betrag haben die Fahnder dann auf die Jahre 2003 bis 2007 hochgerechnet. Zumal die Mitarbeiterinnen in jenem Bordell angeblich nur die Hälfte ihrer Liebeslöhne behalten durften.

"Auf eigene Rechnung gearbeitet"

Die Angeklagte beteuert, sie habe als Prostituierte nur auf eigene Rechnung gearbeitet. Gelder anderer Frauen habe sie an den "Hausmeister" weitergegeben. Wenn es dort einen Manager gab, dann sei er das gewesen. Doch der Mann ist im März 2007 gestorben. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Schuldspruch gegen die 49-Jährige auch damit begründet, dass der Bordellbetrieb mit der Angeklagten danach aber weiterlief. Der Prozess wird fortgesetzt.

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