„Rettet den Golzheimer Friedhof“: Bürgerbegehren bleibt laut Rathaus unzulässig
VON DENISA RICHTERS - zuletzt aktualisiert: 14.11.2007 - 08:08Düsseldorf (RPO). Das Bürgerbegehren gegen den - inzwischen erfolgten - Verkauf eines Grundstücks an der Fischerstraße an die Victoria Versicherung wird morgen erneut den Rat beschäftigen. Die Bürgerinitiative „Rettet den Golzheimer Friedhof“ hat gegen den Beschluss, der das Bürgerbegehren als nicht zulässig einstufte, Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch sei als unbegründet zurückzuweisen, heißt es in der Beschlussvorlage als Empfehlung an den Rat. Auf fünf Seiten wird dargelegt, warum der Widerspruch zwecklos ist, meist mit bekannten Argumenten: So habe sich das Bürgerbegehren nur gegen den Verkauf an sich und nicht gegen das Bauvorhaben richten dürfen. Es habe sich jedoch der Eindruck aufgedrängt, dass es eigentlich um die Bebauung des Parkplatzes bzw. die Folgen der Bebauung für den Golzheimer Friedhof ginge, das ergebe sich allein aus dem Namen der Initiative.
Dies sei jedoch allein Gegenstand des Planungsverfahrens, das Begehren damit unzulässig. Unter Punkt 3 argumentiert die Verwaltung sogar damit, dass durch den per Eilbeschluss ermöglichten Verkauf des Grundstücks an Victoria sich das Bürgerbegehren quasi erledigt habe und unzulässig sei. Zumal durch den Verkauf „Erfüllungspflichten“ für die Stadt ausgelöst worden seien, „denen sie sich nicht mehr einseitig entziehen kann“.
Die Grünen haben für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung eine Anfrage zu dem Verkauf gestellt. Sie wollen wissen, weshalb das Grundstück nicht ausgeschrieben worden ist und der Text im Kaufvertrag von der Begründung für den Eilbeschluss abweicht.
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