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Street View: Bürgerprotest gegen Google

VON JENNIFER KOCH - zuletzt aktualisiert: 12.08.2010 - 07:43

Düsseldorf (RPO). Gegen die Veröffentlichung von Häusern und Straßenzügen bei Street View, die Google für dieses Jahr plant, kann Widerspruch eingereicht werden. Hunderte von Bürgern haben sich schon die entsprechenden Formulare besorgt.

Sie sind gegen Google Street View und werden bei dem Unternehmen Widerspruch einlegen (v.l): Ludwig Hillesheim, Konrad Richter und Anne und Erich Jeschkowski.  Foto: RP, Werner Gabriel
Sie sind gegen Google Street View und werden bei dem Unternehmen Widerspruch einlegen (v.l): Ludwig Hillesheim, Konrad Richter und Anne und Erich Jeschkowski. Foto: RP, Werner Gabriel

Die Widerspruchsfrist läuft: Noch bis Google Street View innerhalb dieses Jahres online geht, haben Hauseigentümer und Mieter Zeit, gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser und Wohnungen im Internet Einspruch einzulegen. Widersprüche werden zwar auch danach noch angenommen – aber dann war das Bild einmal online und es ist unklar, wie oft es bereits heruntergeladen wurde.

Viele Düsseldorfer Bürger möchten diese Möglichkeit nutzen. "Ich sehe gar nicht ein, dass jemand ohne mein Einverständnis mein Haus fotografiert", sagt Ludwig Hillesheim aus Wersten. "Wir wissen ja noch gar nicht, ob dabei nicht auch die Grundstücke selbst und die Gärten zu sehen sein werden." Als "Unverschämtheit" empfindet er es, dass nicht der Weltkonzern selbst das Einverständnis der Eigentümer holen muss, bevor er Bilder veröffentlicht.

Info
Widerspruch

Haus und Grund berät Immobilieneigentümer zu Rechtsfragen, auch zum Google Street View. Kontakt: Telefon 0211 1690501.

Die Stadt informiert auf ihren Internetseiten darüber, wie Widerspruch eingelegt werden kann: www.duesseldorf.de 

Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an, ihn gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de . Kontakt: Telefon 0900 1897969.

Der Konzern Google informiert über www.google.de/streetview

Seit 2008 hat der Google-Konzern in Deutschland Street-View-Bilder gesammelt. Gegen deren Veröffentlichung hatte es massiven Widerstand gegeben, weswegen Google jetzt die Widerspruchs-Regelung eingeführt hat. Die Gründe für den Bürgerprotest sind ganz unterschiedlich. "Ich bin gar nicht dagegen, dass man das Haus im Internet sieht, aber ich bin dagegen, dass andere mit meinem Eigentum Geld verdienen", sagt Birgit Stenger. Sie hatte den ersten Protest in Düsseldorf gemeinsam mit Nachbarn aus Niederkassel angestoßen, wo die Initiative "Unser Lotharviertel" gegen Google vorging und Unterschriften sammelte.

Andere Eigentümer haben Bedenken gegen die Bilder, weil Einbrecher künftig ganz unkompliziert das Gelände erspähen können. Ludwig Hillesheim macht sich Sorgen um den Datenschutz: "Das ist doch absurd, da werden Daten einfach so veröffentlicht, das hätte der Staat verhindern müssen."

Mit der aktuellen Lösung ist man auch beim Verband Haus und Grund nicht zufrieden. "Es war in den vergangenen Wochen ein ständiges Hin und Her", erzählt Rechtsberater Werner Fliescher. "Und jetzt haben die Eigentümer nur wenige Wochen Zeit." Google hat angekündigt, mit den Bildern aus Düsseldorf noch vor Ablauf dieses Jahres ins Netz zu gehen.

Ob die Widersprüche, die bereits schriftlich eingereicht wurden, jetzt noch berücksichtigt werden, ob jetzt nur noch der Widerspruch per E-Mail oder auch der per Post möglich ist – das sei zurzeit alles unklar, so Fliescher. Empfohlen wird die E-Mail. "Das ist wohl der effektivste Weg." Der Verband, der rund 16 000 Immobilien-Eigentümer in Düsseldorf und Umgebung vertritt, unterstützt Eigentümer mit einem Musterformular. "Wir haben an einem einzigen Tag bereits mehrere hunderte Exemplare ausgegeben, auch am Telefon hatten wir einen Riesenandrang." Die Stadt will heute nachziehen. "Wir werden auf unserer Internetseite den genauen Weg erklären, wie das Widerspruchsrecht ausgeübt werden kann", erklärt Stadtsprecher Manfred Blasczyk. Auch die Stadt empfiehlt den Weg über das Internet. Düsseldorf wird für städtische Immobilien keinen Widerspruch einlegen.

Quelle: RP
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