Hotelmord in Düsseldorf Callgirl im Hotel getötet: Zehn Jahre Haft verhängt

Düsseldorf · Wegen Totschlags an einem 25-jährigen Callgirl, das für einen Escort-Service gearbeitet hat, verurteilte das Schwurgericht am Donnerstag einen Geschäftsmann (41) zu zehn Jahren Haft. Aus Sicht der Richter hatte sich der Verehrer im Januar als krebskranker Gönner dargestellt, der dem Callgirl rund 4,5 Millionen Euro hinterlassen wolle.

Als sie ihm in eine Suite eines Luxushotels im Hafen folgte, habe er vermutlich im Streit "heftig und vielfach" auf sie eingestochen. Der Staatsanwalt hatte zwölf Jahre Haft beantragt, die Verteidiger für Freispruch plädiert.

Im Januar war das Callgirl in einer Luxussuite eines Nobelhotels im Hafen entdeckt worden, getötet durch 18 Messerstiche. Ihr Begleiter, mit dem sie ins Hotel gekommen war, meldete sich kurz danach per Mail aus seiner türkischen Heimat bei Polizei und Presse. Er bestritt jede Schuld an der Bluttat. Nicht er habe die Frau umgebracht, sondern ein unbekannter Einbrecher, den der 41-Jährige in der Suite überrascht habe, der nach kurzem Kampf aber entkommen sei. An dieser Version, für deren Wahrhaftigkeit der Staatsanwalt "keinerlei Hinweise" sah und der auch das Landgericht in seinem Urteil nicht folgte, hielt der Angeklagte bis zuletzt fest.

Der Staatsanwalt hatte jene Schilderung als "völlig abwegig und unglaubwürdig" bezeichnet. Im Urteil gingen die Richter darauf nicht weiter ein. Immerhin habe sich der Angeklagte bei der jungen Frau "als Philanthrop aufgespielt" und behauptet, er habe bereits eine halbe Million Euro an ihre rumänische Familie überwiesen. Tatsächlich habe der 41-Jährige das Geld "gar nicht gehabt", habe das durch eine fingierte Überweisung nur vorgetäuscht. Der Schwindel wäre demnach schnell aufgeflogen. "Das war das Kernproblem, das er selbst geschaffen hatte, ohne dass es dafür eine Lösung gab", so der Staatsanwalt.

Auch die Richter hatten "nicht die geringsten Zweifel", dass es in der Tatnacht zu einem heftigen Streit des Callgirls mit dem Angeklagten gekommen war. Dabei habe der 41-Jährige wohl die Nerven verloren, die Frau getötet, sich in die Türkei abgesetzt und sei nach elf Tagen zurückgekehrt — weil er offenbar glaubte, mit seiner Tatversion könne er straffrei bleiben. Die Anwälte des Geschäftsmanns hatten Freispruch gefordert. Die Abläufe in der Tatnacht im Hotel seien ungeklärt, auch sei die Version ihres Mandanten denkbar — aber nie ernsthaft überprüft worden. Ob der Angeklagte und seine Anwälte das Urteil anfechten, ist offen.

(wuk)
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