Bußgeld für "Meerbar"-Besitzer: Das sagen unsere Leser zum Rauchverbot
zuletzt aktualisiert: 02.09.2010 - 15:43Ein Wirt soll 100 Euro Bußgeld zahlen, nachdem sich ein Gast darüber beschwert hatte, dass in der „Meerbar“ geraucht wurde. Doch Großgastronom Konstantinos Karabatziakis wehrt sich gegen den Strafbescheid. Von unseren Lesern erntet er viel Verständnis, doch es gibt auch auch Kritik.
Ein Gast hatte sich beim Ordnungsamt beklagt, dass in dem Hafen-Restaurant zu Jahresbeginn geraucht wurde. Der Gastronom ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und verweist darauf, dass die "Meerbar" als "Raucher-Club" ausgewiesen sei. Laut Amtsbescheid sei die Kennzeichnung allerdings nicht ordnungsgemäß gewesen.
Bis zu 5000 Euro Buße können bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz fällig werden. Doch Karabatziakis ist sich sicher, dass er sich im Recht befindet. Er verweigert die Zahlung der 100 Euro und zieht vor das Amtsgericht.
Unser Leser „Dupscheck“ ist der Meinung, dass ein Rauchverbot ein eindeutiger Erlass sei, an den sich die Gastronomen zu halten hätten. „Frododssd“ sagt dagegen, dass die Wirte besser selber entscheiden sollten. Was unsere Leser noch zum Rauchverbot und speziell zum „Meerbar“-Fall sagen, lesen Sie hier.
Das Gesetz
Das Nichtraucherschutzgesetz von 2008 sollte in öffentlichen Gebäuden und Gastronomie dafür sorgen, dass die Gesundheit von Bürgern nicht durch andere gefährdet wird. Aber das Rauchverbot ist nicht absolut. Ausnahmen sind Eckkneipen (bis 75 Quadratmeter) und Raucher-Clubs. Nach de Verschärfung des Rauchverbots in Bayern werden nun bundesweit strengere Regeln geprüft.
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