Prozess am 5. August: Der Sparkasse droht Millionen-Zahlung
VON JÖRN TÜFFERS - zuletzt aktualisiert: 26.07.2010 - 07:42Düsseldorf (RPO). Es geht um viel Geld: Sieben Millionen Euro fordert der frühere Generalbevollmächtigte der Stadtsparkasse, Christoph Flohr (41) von seinem früheren Arbeitgeber.
Am 5. August entscheidet das Landesarbeitsgericht, ob der Banker im Recht ist. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht im vergangenen Jahr hatte die Sparkasse bereits verloren und war in die nächste Instanz gegangen. Das Geldinstitut sollte Flohr wieder einstellen, 540.000 Euro Gehalt und Prämien nachzahlen.
Flohr war 2008 wenige Wochen nach Bekanntwerden der Pooth-Affäre entlassen werden, weil er mit der Vergabe eines 20-Millionen-Euro-Kredits seine Kompetenzen überschritten hatte. Schaden war der Sparkasse damals nicht entstanden, weil dies den Gremien rechtzeitig aufgefallen war.
Gehalt wie Vorstandsmitglied
Der frühere Sparkassen-Vorstand Heinz-Martin Humme hatte Flohr 2006 von der Commerzbank nachgeholt und mit einem lukrativen Vertrag ausgestattet. Zwischen 250.000 bis 300.000 Euro Jahressalär, Boni, Dienstwagen, danach eine Pension von 11.000 Euro. Dazu die gleiche Summe als Übergangsgeld pro Monat im Falle seines Ausscheidens. Der Hauptausschuss des Sparkassen-Verwaltungsrates hatte dem Vertrag zugestimmt. In diesem mächtigen Gremium saßen damals OB Joachim Erwin, Dirk Elbers als CDU-Fraktionschef, SPD-Bürgermeisterin Gudrun Hock und eine Vertreterin der Sparkassen-Arbeitnehmer. Sie genehmigten den Vertrag, der Flohr im Prinzip wie ein Vorstandsmitglied ausstattete. Unterschrieben hat den Vertrag auch der jetzige Sparkassenchef, Hummes Nachfolger Peter Fröhlich. In den zwei Jahren seiner Tätigkeit soll er dem Geldinstitut durch Investment-Geschäfte viel Geld in die Taschen gespült haben.
Kritik von politischer Seite wird heute nicht an Flohrs Verpflichtung laut, sondern daran, dass es die Anwälte der Stadtsparkasse verpasst hätten, einen Vergleich mit ihm zu schließen. Denn falls das Landesarbeitsgericht dem ersten Urteil folgt, wäre eine solche Einigung erheblich günstiger für sie. Falsche Beratung durch Anwälte sehen Mitglieder des Verwaltungsrats auch im Fall des Streits mit Humme.
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